Gesetz tritt in Kraft: So können Schaffhauser Opfer von Medikamententests und Zwangsmassnahmen einen Solidaritätsbeitrag anfordern
Der Kanton Schaffhausen hat beschlossen, Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und von Medikamententests zu unterstützen. Schon bald können sie die Solidaritätsbeiträge anfordern.
Opfer von Fremdplatzierungen und Medikamentenversuchen haben nun auch im Kanton Schaffhausen einen ergänzenden Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag. Dieser beträgt 25’000 Franken pro Person. Das entsprechende Gesetz tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Anspruchsberechtigt sind zweierlei Personengruppen: Einerseits sind es Menschen, die vor 1981 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder einer Fremdplatzierung durch eine Schaffhauser Behörde geworden sind. Andererseits können Menschen, an denen zwischen 1950 und 1980 Medikamententests in der Klinik Breitenau durchgeführt wurden, ebenfalls einen Anspruch geltend machen.
Wichtig: Kein Anspruch besteht, wenn bereits ein anderer Kanton oder eine andere Gemeinde einen solchen Solidaritätsbeitrag geleistet hat. Der Kanton Schaffhausen geht von rund hundert Anspruchsberechtigten aus. Die Kosten von rund 2,5 Millionen Franken trägt der Kanton.
Wer sich für einen Solidaritätsbeitrag melden möchte, findet ab dem 1. Januar 2026 das Gesuch auf der Website des kantonalen Sozialamts wie auch auf der Website der Fachstelle für Gewaltbetroffene. Das Formular kann zudem auch telefonisch oder schriftlich bei der Fachstelle für Gewaltbetroffene angefordert werden. Die Fachstelle bietet zudem allen Betroffenen eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Einreichung des Gesuchs an.
Alle Personen, die bereits im Zusammenhang mit der Einreichung des Gesuchs für den Solidaritätsbeitrag des Bundes mit der Fachstelle für Gewaltbetroffene in Kontakt standen, werden persönlich über das Inkrafttreten des Gesetzes und das weitere Vorgehen zur Geltendmachung des Solidaritätsbeitrages informiert.