Terrorhelfer Osamah M. soll sich in Ausschaffungshaft befinden

Robin Blanck | 
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Der in Schaffhausen wohnhafte Terrorhelfer Osamah M. soll ausgeschafft werden. Das berichtete der «Blick» am Mittwochabend. Bild: Keystone

Der bekannte Terrorhelfer Osamah M. soll sich gemäss Medienberichten in Ausschaffungshaft befinden – und damit in absehbarer Zeit das Land verlassen. Ob es aber so weit kommt, wird sich erst im Laufe des Verfahrens weisen.  

Osamah M. ist der wohl bekannteste Terrorhelfer der Schweiz, jetzt soll er das Land verlassen  – so zumindest vermeldete es heute Abend der «Blick» mit Verweis auf mehrere unabhängige Quellen. Angeblich soll Osamah am Dienstag in Ausschaffungshaft genommen worden sein, und dies per Helikoptereinsatz an seinem Wohnsitz in Schaffhausen. Die Ausschaffungshaft soll in Sion durchgeführt werden, heisst es weiter im «Blick»-Artikel.

Beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) hält man sich mit Aussagen zu Einzelfällen zurück, bestätigt aber gegenüber den SN gleichwohl, «dass der Vollzug der Ausweisung gegen eine ausländische Person im Kanton Schaffhausen angeordnet wurde». Der Vollzug werde in Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt sowie der Schaffhauser Polizei umgesetzt.

«Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen und weil das Verfahren noch im Gang ist, werden keine weiteren Informationen mitgeteilt», schreibt das Fedpol. Eine Bestätigung war von den involvierten Behörden am Dienstagabend aber nicht mehr zu erhalten. Grundsätzlich ist es dem Fedpol zur Wahrung der inneren oder der äusseren Sicherheit des Landes möglich, eine Ausweisung zu verfügen. Diese wird mit einem befristeten oder unbefristeten Einreiseverbot verbunden. Ob das Fedpol oder eine andere Behörde im vorliegenden Fall die Ausweisung verfügt hat, ist derzeit noch offen. 

Probleme seit 2014

Schon seit seiner Festnahme 2014 bemüht sich die Schweiz und mit ihr Schaffhausen darum, dass der aus dem Irak stammende Mann das Land wieder verlässt. Grund: Einerseits seine Verurteilung wegen Unterstützung der Terrormiliz Islamischer Staat 2017, darüber hinaus seine anhaltenden Aktivitäten, welche dem Bundesamt für Polizei so viele Sorgen bereiteten, dass es über mehrere Instanzen polizeiliche Massnahmen gegen den Terror für Osamah M. verlangt hatte.

Bereits im Jahr 2015 wurde Osamah M. die Flüchtlingseigenschaft vom Staatssekretariat für Migration aberkannt und das Asyl widerrufen, im Jahr 2017 wurde seine Ausweisung mit unbefristetem Einreiseverbot verfügt. Weil ihm bei einer Rückschaffung in den Irak Gefahr gedroht hätte, war der Vollzug bisher nicht möglich.

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Kommentare (2)

Lupper Christian Mi 04.09.2024 - 22:39

Längst überfällig.

Gian-Rico Willy Mi 04.09.2024 - 21:12

Wird auch langsam Zeit !

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