«Jetzt wissen wir, wer die Hintermänner dieser Beschwerde sind» – das sagen die Anwälte nach der Verhandlung im Stocker-Prozess

Fabian Babic | 
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Stocker-Anwalt Arnold Marti ist überzeugt davon, dass die Wahl des SP-Ständerats rechtens war. Bild: Melanie Duchene

Die Causa Stocker wurde am Dienstag vor Obergericht verhandelt. Im Fokus steht die Frage, wo der Lebensmittelpunkt des SP-Ständerats am Wahltag war. Die Anwälte geben nach der Verhandlung ihre Einschätzungen ab.

Das Schaffhauser Obergericht hat sich heute Dienstag mit einer Beschwerde beschäftigt, die weitreichende Konsequenzen haben könnte – sie könnte SP-Ständerat Simon Stocker seinen Sitz in Bundesbern kosten. Der Beschwerdeführer hinterfragt, ob Stocker seinen Lebensmittelpunkt in Schaffhausen hat. Es deute alles darauf hin, dass sich dieser in Zürich befinde, heisst es in der Beschwerde. Wenn das Obergericht diese gutheisst, könnte es im Kanton Schaffhausen zu Neuwahlen kommen.

Nach den Verhandlungen äusserten sich die Rechtsanwälte, die Stocker respektive den Beschwerdeführer vertreten, gegenüber den SN. Stocker-Anwalt Arnold Marti sagt: «Jetzt wissen wir, wer die Hintermänner dieser Beschwerde sind.» Es handle sich um Ex-Ständerat Thomas Minder und Claudio Kuster, der persönliche Mitarbeiter Minders.

Stocker-Anwalt Arnold Marti im Interview.

Kusters Name ist in der Verhandlung am Dienstag erstmals gefallen, seitdem die Beschwerde publik geworden ist. Wie der Beschwerdeführer vor Gericht sagte, habe er von Kuster erfahren, dass er sich der Beschwerde anschliessen könne.

«Am Wahltag hat seine Familie in Zürich gewohnt»

Marti hält nach der Verhandlung fest: «Heutzutage sollte es anerkannt sein, dass ein Ehepaar – auch wenn es kleine Kinder hat – zwei Wohnsitze haben kann. Das muss zulässig sein.» Zudem habe Stocker ausreichend belegt, dass sein Lebensmittelpunkt in Schaffhausen liege, sagt Marti.

Anders sieht es Peter Rütimann. Der Anwalt vertritt den Beschwerdeführer. «Seine Familie hat am Wahltag in Zürich gewohnt und war dort angemeldet. Sein Sohn war dort in der Kita. Gemäss einer Bundesgerichtspraxis hat man dort seinen Lebensmittelpunkt, wo die Familie ist.»

Beschwerdeführer-Anwalt Peter Rütimann im Interview.

 

Rütimann sagt, die Beschwerde sei nicht politisch motiviert: «Meinem Klienten geht es darum, die Rechtslage sauber abzuklären.»

Das Obergericht hat sich zur Beratung zurückgezogen. Wann das Urteil gefällt wird, ist noch unklar.

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Kommentare (1)

Ursula Noll Mi 12.06.2024 - 16:05

Das Stimmvolk hat gewählt und ENTSCHIEDEN Herr Minder!!!

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