FDP-Mann Brüngger: «Stocker hat die kleine Wohnung in Schaffhausen nur für die Wahl bezogen»

Julian Blatter | 
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Für Severin Brüngger (FDP) ist der Fall klar: Stocker sei nur für die Wahlen nach Schaffhausen gezogen. Bild: Melanie Duchene

Am Samstag haben die Schaffhauser Nachrichten erstmals die Argumentationen beider Seiten zur Wahlbeschwerde gegen SP-Ständerat Simon Stocker zusammengetragen.

Die grosse Frage in dem Fall: Durfte sich Simon Stocker überhaupt zur Wahl stellen? Der Regierungsrat sagte Ja, nun liegt der Fall beim Obergericht. Dieses hat noch keine Entscheidung in der Sache getroffen.

In der Politik haben manche ihr eigenes Urteil über Stocker aber schon jetzt gefällt. So schrieb FDP-Mann Severin Brüngger am Samstag als Reaktion auf den SN-Artikel auf X (ehemals Twitter): «Der Fall ist ja klar und mittlerweile weiss es jeder. Simon Stocker hat die kleine Wohnung in Schaffhausen nur für die Ständeratswahl bezogen. Sein Lebensmittelpunkt war in Zürich.»


Auf die Frage, was passiert, wenn das Obergericht tatsächlich zum selben Schluss kommt, hat Brüngger aber offenbar noch keine Antwort gefunden. «Sollen wir nochmals wählen, oder Minder ins Stöckli schicken?», schreibt Brüngger weiter. Das seinen alles schlechte Lösungen.

Darum geht es bei der Wahlbeschwerde

Der anonyme Beschwerdeführer wirft SP-Ständerat Simon Stocker vor, die nötigen Voraussetzungen für seine Kandidatur bei den vergangenen Wahlen nicht erfüllt zu haben. Der Beschwerdeführer zweifelt vor allem daran. Stocker ist allerdings seit Anfang 2022 in der Stadt Schaffhausen gemeldet und hat seinen Wohnsitz hier. Die Frage ist, ob er zu recht hier gemeldet ist, und damit auch kandidieren durfte, oder ob sich sein Lebensmittelpunkt nicht doch primär in Zürich befindet. Stocker selbst hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als «grotesk» zurückgewiesen.

Eine ausführliche Berichterstattung über den Inhalt der Wahlbeschwerde finden Sie hier.

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Kommentare (1)

Erich Bloch Mo 18.03.2024 - 08:51

Der Kleinbürger in blinder "Aktion"!

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