Regierungrat stellt sich gegen Kürzungen in der Landwirtschaft

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Biogas Hoftankstelle Eroeffnungsevent auf dem Landwirtschaftsbetrieb Mueller , Mueller Energie GmbH, Bild zeigt Kuehe und Kaelber auf dem Hof von Andrea Mueller, am Dienstag, 28. Juni, 2022. (Melanie Duchene / Schaffhauser Nachrichten)
Kühe auf einem Bauernhof im Kanton Schaffhausen. Bild: Melnaie Duchene

Der Bundesrat plant ab 2026 die Direktzahlungen für die Landwirtschaft zu kürzen. Dies zugunsten der Mittel für Massnahmen zur Anpassungen der Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels. Der Regierungsrat des Kanton Schaffhausens lehnt dies ab.

Der Regierungsrat lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Kürzung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft ab, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Der Bundesrat beabsichtigt, für die Jahre 2026-2029 eine Gesamtsumme von 13,67 Milliarden Franken zu Gunsten der Landwirtschaft einzusetzen. Dies ist eine Reduktion von 2,5 Prozent gegenüber der laufenden Periode. Die geplante Reduktion ist hauptsächlich auf die vom Bundesrat beschlossenen Sparanstrengungen im Rahmen des Voranschlags 2024 zurückzuführen.

Die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels soll verstärkt unterstützt werden und damit die Resilienz der Lebensmittelversorgung sowie die Ernährungssicherheit verbessert werden. Dies soll durch eine Umlagerung aus den Zahlungsrahmen Direktzahlungen und Produktion/Absatz finanziert werden. Die Regierung spricht sich gegen die Kürzung und gegen diese Umlagerung aus.

Die vorgesehene Erhöhung der Mittel für Strukturverbesserungen, für krankheitsresistente Kulturen und Sorten sowie für den nachhaltigen Pflanzenschutz solle nicht durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Umlagerung erfolgen. Der Aufwand im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung sei über die letzten 15 Jahre nominal stabil geblieben. Gemessen an den Gesamtausgaben sei dieser von 5,9 Prozent auf 4,1 Prozent zurückgegangen. Demgegenüber seien die Anforderungen an die Landwirtschaft, insbesondere die Auflagen im Bereich der Ökologisierung, in den letzten Jahren massiv gestiegen. Diese zusätzlichen Ökologisierungsmassnahmen sollen durch Direktzahlungen abgegolten werden, schreibt der Regierungrat.

Die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaftsbetriebe sei weiterhin schlecht. Die Kürzungen im Bereich der Direktzahlungen zu Gunsten der Strukturverbesserungen würden Betriebe, welche in den vergangenen Jahren proaktiv investiert haben, benachteiligen. In der Praxis werden Reinvestitionen häufig auch mit Produktionser-trägen und Direktzahlungen finanziert. Die Mittelumlagerung würde kleine und finanzschwächere Betriebe am stärksten treffen.

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