Mehrfache Vergewaltigung: Angeklagter soll für 14 Jahre hinter Gitter

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Das Kantonsgericht eröffnete am Dienstag sein Urteil in einem bewegenden Prozess. Bild: SN-Archiv/Melanie Duchene

Am Dienstag befasste sich das Kantonsgericht Schaffhausen mit dem Prozess gegen einen mutmasslichen Kinderschänder. Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 16 Jahren sowie einen Landesverweis für die Dauer von 14 Jahren. Das Gericht sah es ähnlich.

Am Dienstag um 15.30 Uhr verkündete das Schaffhauser Kantonsgericht sein Urteil in einem äusserst emotionalen Fall. Die Vorwürfe gegen den Angeklagten aus Serbien wogen schwer: Er soll seine Tochter und Ex-Frau systematisch ausgenutzt und kontrolliert haben. Seine Stieftochter wirft ihm zudem vor, dass er sie jahrelang vergewaltigt habe.

Die komplette Liste der Anklagepunkte ist so lang wie verstörend. Sie umfasst unter anderem: versuchte Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung, mehrfache Nötigung, mehrfache Drohung, mehrfache Freiheitsberaubung und Entführung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache Vergewaltigung. Dementsprechend deprimierend war am vergangenen Donnerstag der erste Teil der Verhandlung am Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Kantonsrichterin Andrea Berger. Neben dem Beschuldigten waren dessen Ex-Frau und Stieftochter als Zeuginnen vorgeladen. Während der Mann zu allen Anklagepunkten schwieg, sagten die beiden ausführlich aus. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe.

Das Kantonsgericht sah es hingegen anders und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Weiter darf er für eine Dauer von 5 Jahren keinen Kontakt zum Opfer aufnehmen und wird 15 Jahre des Landes verwiesen. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen der Anklage, ausser beim Vorwurf der einfachen Körperverletzung, Drohung und vorsätzliche Tötung - dafür gebe es keine Beweismittel. Ebenfalls sah das Gericht den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung als nicht erfüllt an, genauso wie den Vorwurf der Freiheitsberaubung.

Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von 16 Jahren sowie einen Landesverweis von 16 Jahren gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hingegen forderte eine Freiheitsstrafe von höchstens 18 Monaten.

Die Verteidigung hat Berufung eingelegt.

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