Fünf Fälle von unvollständigen Wahlunterlagen im Kanton Schaffhausen gemeldet

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Die Staatskanzlei Schaffhausen hat von fünf Stimmberechtigten die Meldung erhalten, dass ihre Wahllisten für die Nationalratswahl vom 22. Oktober 2023 nicht vollständig seien. Das geht aus einer Medienmitteilung hervor. Nach ersten Abklärungen und Einschätzungen handle es sich um vereinzelte Fehldrucke, bei denen ein Teil der Wahlzettel doppelt vorhanden ist, andere hingegen fehlen. Derzeit nehme die Staatskanzlei die nötigen Abklärungen vor.
Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlunterlagen zu prüfen und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Wahlzettelbroschüre muss 20 vorgedruckte Wahlzettel mit Listenbezeichnung sowie einen leeren Wahlzettel (leere Liste) enthalten. Die Gemeinden seien informiert und würden fehlerhafte Wahlunterlagen ersetzen.