Kantonsrat entscheidet sich für die 12 Millionen Franken samt Bauteuerung

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In der zwölften Sitzung des Kantonsrates in diesem Jahr geht es unter anderem um den Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS». Bild: Melanie Duchene

In der zwölften Sitzung des Kantonsrates in diesem Jahr geht es unter anderem um den Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS» und das Postulat betreffend Einführung eines Langzeitgymnasiums.

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Der Rückweisung der Orientierungsvorlage Langzeitgymnasium wurde mit 29 zu 20 Stimmen zugestimmt. Sie muss damit vom Regierungsrat noch einmal beantwortet werden. Die Abstimmung markiert gleichzeitig das Ende der heutigen Kantonsratssitzung.

Der kantonale Bildungsdirektor Patrick Strasser, welcher das Postulat zur Prüfung eines Langzeitgymnasium beantwortet hat, meldet sich ebenfalls noch zu Wort. Und er macht wie seine Vorredner einige inhaltliche Bemerkungen. Nicht immer liege eine mehrfache kognitive Begabung vor, so gebe es Schüler, die nur mathematisch, andere, die nur sprachlich begabt sind. «Für solche wären ein Langzeitgymnasium nicht die richtige Lösung.» Im Übrigen führe eine frühe Weichenstellung zum Verlust von vielen begabten Fachkräften, mit Vorteil selektiere man möglichst spät, das rieten auch Fachleute, welche den Bundesrat bei bildungspolitischen Entscheidungen beraten, meinte Strasser.

Unterstützung gibt es von Herbert Hirsiger (SVP). «Top-Fachkräfte entstehen nicht aus Mittelmass.» In Neuhausen würden viele Ressourcen zur Förderung von Schülern mit Deutsch-Defiziten eingesetzt – rund 80 Prozent benötigten Nachhilfe. Für bereits gut Deutsch sprechende Kinder gebe es hingegen viel weniger Mittel, in diesem Sinne unterstütze er die Einführung eines Langzeitgymnasiums.

Es sei schlicht nicht korrekt, dass das Postult nicht geprüft worden sei, meinte Kurt Zubler (SP). Das Langzeitgymnasium sei auf mehreren Seiten eingehend diskutiert, Vor- und Nachteile einander gegenübergestellt worden. Im Übrigen sei ein Langzeitgymnasium gar nicht zielführend. Die existierenden Angebote reichten für die Kultivierung der jungen Talente bereits aus. Eine frühzeitige Weichenstellung für den Eintritt ins Gymnasium könne junge Talente sogar ausbremsen, meinte Zubler mit Verweis auf eine Studie in der NZZ.

Das Postulat sei von der Regierung sehr wohl zur Genüge beantwortet worden, sagte Sahana Elaiyathambyfür die SP. Der Einrichtung eines Langzeitgymnasiums steht sie skeptisch gegenüber. «Wir brauchen weniger Selektion und mehr Durchlässigkeit.» Bei späterer Selektion werde die Chancengleichheit erhöht. Trotzdem stelle man sich nicht gegen die Förderung von Hochbegabten, man wolle neben den Begabten einfach auch alle anderen fördern, so Elaiyathamby.

Ein Langzeitgymnasium komme nur einem kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler zugute, sagte Iren Eichenberger (Grüne). Es senke die Chancen für bildungsferne Schüler. Die Förderung der Exzellenz reiche nicht aus, man müsse alle mitnehmen. Es solle möglichst spät, nicht möglichst früh selektiert werden, meinte Eichenberger.

Das Langzeitgymnasium sei nie auch nur ansatzweise weitergedacht worden, meint Raphael Rohner. Bildungspolitisch sei das, gelinde gesagt, problematisch. «Es kommt der leichte Verdacht auf, dass dem Regierungsrat der Begriff Exzellenz suspekt vorkommt. Dass wir eine solche anstreben sollten, steht für uns aber ausser Zweifel.» Exzellenz sei nicht suspekt, vielmehr brauche man sie auf allen Stufen. Das Modell des Langzeitgymnasiums habe sich in anderen Kantonen als erfolgreich erwiesen. Neuzuzüger aus bildungsnahen Kreisen würden bei ihrer Suche nach einem Wohnort dann allenfalls einfach einen anderen Kanton wählen.

 

Langzeitgymnasium für Schaffhausen?
Weiter geht es mit der Diskussion eines Postulats, das die Prüfung eines Langzeitgymnasiums verlangt. Dieses sei vom Regierungsrats nur sehr unzureichend geprüft worden und dürfe deshalb auf keinen Fall schon abgeschrieben worden, sagte Postulant Peter Scheck. Frühe Talentförderung sei heute «des Teufels», beklagte er sich - sofern sie nicht im Sport stattfinde. Sehr begabte Schüler sollten Chance erhalten, ihre Talente in einem Klassenverband zur Entfaltung zu bringen, forderte Scheck. «Recht auf Bildung ist nicht nur ein Recht der Schwachen, sondern auch der Starken.»

Die Mehrheit des Kantonsrates hat sich aber doch dafür entschieden, die aktuell 12 Millionen Franken samt Bauteuerung in Form von Anteilsscheinen zu zeichnen. Mit 46 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung ist das Geschäft durch. Jetzt muss noch das Volk abstimmen, dies könnte noch dieses Jahr der Fall sein.

Vor der Pause liegen die Postionen auf dem Tisch. Eine Mehrheit der Fraktionen unterstützt das Vorgehen, wie anfänglich skizziert. Abgestimmt werden soll, nachdem sich die Fraktionen in der Pause noch einmal austauschen konnten. (lbb) 

15 Prozent der Baukosten oder 12 Millionen Franken soll der Kanton an den Neubau des KSS-Hallenbadeanlage in der Stadt Schaffhausen zahlen: So will es die Regierung im Rahmen des Sportanlagenkonzeptes – und so will es auch der Kantonsrat. In der zuständigen Kommission hat er jedoch zusätzlich verlangt, dass diese Subvention in Form von Anteilsscheinen der KSS-Genossenschaft gesprochen werden soll. Dies, weil die Genossenschaft sonst Mehrwertsteuern in den Höhe von rund 850'000 Franken an die Bundeskasse abliefern müsste. Und zudem soll der Endbetrag an die schlussendlichen Baukosten angepasst, also indexiert werden.
Aus drei Seiten kommt Kritik an diesem Vorhaben. Die Regierung möchte den Betrag sprechen, ohne dass der Kanton in der Genossenschaft Einsitz nimmt. Die grösste Fraktion, SVP-EDU, ist gespalten: Der Kriterienkatalog im Sportanlagenkonzept, der entscheidet, mit welchem Betrag der Neubau unterstützt wird, sei intransparent. Eine Gruppe in der SVP bemängelt zudem, dass Geld nicht nur für die Sportanlagen gesprochen würden, sondern auch für ein Restaurant, einen Wellnessbereich und eine Einstellhalle, was nicht im Sinn des Konzeptes sei. Und die Grünen und die Grünliberalen fordern verbindlichere Vorschriften, wie energieeffizient der Neubau sein soll, wenn sich schon der Kanton daran beteiligt. (lbb) 

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