Diese Änderungen an Schaffhauser Strassen will der Regierungsrat

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Der geplante Ausbau hat den neuen Strassenrichtplan beeinflusst: Das ASTRA will den Fäsenstaubtunnel ausbauen. Bild: Roberta Fele

Alle zehn Jahre muss der Kantonale Strassenrichtplan überprüft und wenn nötig angepasst werden. Der Regierungsrat hat dies getan und schlägt Anpassungen vor, die nun Gemeinden, Verbänden und Parteien vorliegen. Schlussendlich muss der Kantonsrat eine Revision des Richtplanes beschliessen.

Ein kantonaler Strassenrichtplan legt die existierenden Kantonsstrassen, Radrouten und Wanderwege fest, und zeigt auf, wo künftig geplante Wege verlaufen sollen. Der Regierungsrat stellt einen solchen Plan auf, der Kantonsrat muss ihn genehmigen.

Wie die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen in einer Mitteilung schreibt, ist es nun wieder so weit, zumindest was den Regierungsrat anbelangt: Wie im Strassengesetz vorgesehen im Rhythmus von zehn Jahren hat der Regierungsrat den kantonalen Strassenrichtplan von 2013 überprüft, Änderungsbedarf festgestellt und Anpassungen vorgeschlagen. 

Veränderte Bedingungen

In einen solchen umfassenden Plan sind veränderte Verhältnisse einzubeziehen. Im Kanton Schaffhausen gab es davon einige in den letzten zehn Jahren. Anfangs 2020 wurden die ehemalige Nationalstrasse A4 von Schweizersbild nach Bargen und die ehemalige Kantonsstrasse J15 von Herblingen nach Thayngen im Netz abgetauscht.

Ausserdem ist der Galgenbucktunnel im Jahr 2019 in Betrieb genommen worden. Das Bundesamt für Strassen ASTRA plan in den kommenden Jahren einen Ausbau der A4 von Herblingen nach Schaffhausen Süd. Auch auf kantonaler Ebene geschah in den letzten zehn Jahren einiges: Verschiedene Kantonsstrassen und Radrouten wurden umklassiert und ausgebaut. Zudem verpflichtet das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) die Kantone, dass die Kantone Velonetze für den Alltags- und den Freizeitveloverkehr festsetzen und angemessen ausbauen. 

Diverse Änderungen 

Im Jahr 2013 wurde noch über eine Ortsumfahrung im Oberklettgau diskutiert, nun schlägt der Regierungsrat etwas anderes vor: Statt einer Umfahrung von Beringen, Löhningen und Siblingen soll eine Spange inklusive Unterführung der Bahnlinie westlich von Beringen gebaut werden. Auf die Umfahrung von Löhningen soll aufgrund des schlechten Verältnisses von Kosten und Nutzen verzichtet werden, ebenso soll die Umfahrung von Wilchingen aus dem Plan gestrichen werden.

Entlang der Kantonsstrassen sollen separate Radwege ausgebaut werden, wie zum Beispiel zwischen Siblingen und Beringen. Ein dichtes Veloroutennetz für den Alltagsveloverkehr wurde festgelegt. Diese Routen für den alltäglichen Verkehr bildeten das kantonale Netz und sollen, wo dies noch nicht zutrifft, in den Besitz des Kantons übergehen. Die Velorouten für den Freizeitveloverkehr sollen Eigentum und Zuständigkeit der Gemeinden bleiben. 

Ende 2016 wurde ein Teilrichtplan Wanderwege genehmigt, hierzu schlägt der Regierungsrat keine Änderungen vor.

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