Verkäufer zeigt Verständnis für Feuerwerksverbot

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Im Kanton Schaffhausen gilt aktuell ein Feuerwerksverbot. Symbolbild: Pixabay

Dass im Kanton Schaffhausen am 1. August keine privaten Feuerwerke zugelassen sind, stösst auf Verständnis. David Laube, Geschäftsführer der Kurt Schwaninger AG, schätzt die frühzeitige Mitteilung. Aufgrund des Feuerwerkverbots im Kanton Schaffhausen werden sie nur noch in Feuerthalen und Andelfingen Verkaufsstände aufstellen, so Laube im Interview mit Radio Munot. Die nicht verkauften Feuerwerkskörper werden sie in einem Lagerraum unterbringen. Es sei ihnen erlaubt, bis zu einer Tonne Feuerwerkskörper zu lagern. Den Rest werden sie an den Lieferanten zurückschicken.

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