Kettensägen-Angreifer: Bundesgericht weist Beschwerde ab

Schaffhauser Nachrichten | 
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Am 27. Juli 2017 hat Franz W. mehrere Mitarbeitende einer CSS-Filiale in der Schaffhauser Altstadt angegriffen. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Vor rund einem Jahr wurde die Beschwerde im Fall des Kettensägen-Angreifers Franz W. vor dem Schaffhauser Obergericht zurückgewiesen. Danach wurde der Fall ans Bundesgericht weitergezogen: Doch auch dort scheiterte die Beschwerde, wie aus dem Urteil, das am Freitag bekannt gegeben wurde, hervorgeht.

Das Ziel der Beschwerde war es, dass Franz W., der am 24. Juli 2017 Mitarbeitende einer Filiale der CSS-Versicherung mit laufender Motorsäge angegriffen hatte, keine stationäre Massnahme durchmachen muss.

Die Therapie als Massnahme wurde verhängt, weil Franz W. damals gemäss einem psychiatrischen Gutachten an einer schweren Form von paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie litt.

«Geisteskräfte» sollen auf den Täter eingewirkt haben

Gemäss der Beschwerdeführer sollte die Strafe annulliert werden, weil der Angriff eine Putativnotwehr darstellte, schreibt die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Bei der Putativnotwehr handelt es sich um eine Notwehr, bei der eine Person irrtümlicherweise meint, sie werde angegriffen.

Franz W. soll vor Gericht den Angriff mit «Geisteskräften» begründet haben, die auf ihn eingewirkt hätten. Die Mitarbeitenden der CSS-Versicherung hätten ihn mit ihren negativen Kräften umbringen wollen. Deshalb habe er sich mit der Motorsäge zur Wehr gesetzt.

Diese Interpretation hat das Bundesgericht in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil zurückgewiesen, so Keystone-SDA. Der vorliegende Fall biete gemäss Bundesgericht die Gelegenheit, krankheitsbedingte von gewöhnlichen Irrtümern zu unterscheiden. Im Gegensatz zum «gesunden» Irrenden verfüge eine an Schizophrenie leidende Person keine Vorstellung über eine «objektive» Wirklichkeit. Weil diese für die Person nicht wahrnehmbar ist und sie aufgrund ihrer Krankheit «irre», lässt sich die Interpretation als Putativnotwehr hier nicht anwenden. (bic)

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