Jetzt können Restaurants als Betriebskantinen öffnen
Wie das Schaffhauser Gesundheitsamt am Dienstagnachmittag mitteilte, können Restaurants im Kanton per sofort als Betriebskantinen geöffnet werden. Bis zur vollständigen Wiedereröffnungen der Gaststätten gelten dafür allerdings bestimmte Regeln. Zunächst sind Gastronominnen und Gastronomen verpflichtet, gemäss den Vorgaben von «Gastro Suisse» ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Dazu zählen etwa die Erhebung der Kontaktdaten, das Abstandhalten sowie eine Masken- und Sitzpflicht. Das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern gilt auch bei der Konsumation. «Das nahe Zusammensitzen in Gästegruppen ist nicht zulässig», schreibt das Gesundheitsamt diesbezüglich.
Nur Büezer dürfen bedient werden
Für den Kantinenbetrieb werden Öffnungszeiten vorgeschrieben: Von Montag bis Samstag zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr dürfen die Restaurants Gäste bedienen. Zudem steht das Aufsuchen der Restaurants nur Personen aus bestimmten Branchen zu. Gemäss dem Gesundheitsamt dürfen ausschliesslich Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerkerinnen und Handwerker, Bau- und Strassenarbeiterinnen und -arbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice die Restaurants aufsuchen.
Damit die Angestellten in die Restaurants dürfen, müssen ihre Arbeitgebenden diese bei den entsprechenden Gaststätten anmelden. Dies soll schriftlich bis 11 Uhr geschehen. Die Restaurants, die als Betriebskantinen fungieren möchten, sollen sich vor der Öffnung auch beim kantonalen Branchenverband Gastro Schaffhausen anmelden. Auf der Website des Verbands wird eine Liste der teilnehmenden Betriebe veröffentlicht.