Ab April tritt Baugesetz-Revision in Kraft

Die Referendumsfrist ist abgelaufen: Die neuen energetischen Anforderungen an Gebäude werden im Kanton Schaffhausen per 1. April 2021 in Kraft treten. Diese gehen auf eine Revision des Baugesetzes zurück, die der Kantonsrat am 26. Oktober 2020 ohne Gegenstimme genehmigte. Mit dieser Revision werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) in das kantonale Gesetz integriert. Die Muken wurden von den Kantonen gemeinsam erarbeitet.
Konkret geht es um Mustervorschriften bezüglich Energieeffizienz bei den bestehenden Gebäuden und bei Neubauten im Kanton. Wenn bestehende, schlecht gedämmte Bauten saniert werden, soll ein Fünftel der Energie durch verschiedene Massnahmen eingespart werden, wenn weiterhin auf eine fossile Heizung gesetzt wird. Angerechnet wird, wenn ein neuer Wärmeerzeuger den Strom aus erneuerbaren Quellen bezieht. Dafür gibt es zwölf technische Möglichkeiten. Ineffiziente, zentrale Elektroboiler sollen innert 15 Jahren verschwinden.
Bei Neubauten werden zwar keine Null-Energiegebäude verlangt, aber zum Beispiel soll die Installation von Solarstromanlagen zum Standard werden, um einen Teil des Energiebedarfs zu decken. Für Bauanforderungen formuliert das neue Gesetz (als «SH-Light»-Lösung) Einzelanforderungen an Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Klimatisierung. Bauherren sollen aber keine aufwendigen Berechnungen für den Energienachweis erstellen müssen, dieser soll auf einer A4-Seite Platz haben.
Energieeffizienz bei Unternehmen
Auch die Unternehmen werden in die Pflicht genommen: Wer einen Wärmeverbrauch von mehr als fünf Gigawattstunden oder neu einen Stromverbrauch von mehr als 200'000 Kilowattstunden jährlich aufweist, muss Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz aufzeigen und umsetzen. (bic)