Gesetzesänderungen: Das ist neu im Jahr 2021

Ralph Denzel | 
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Hier erfahren Sie, was sich 2021 für Sie ändern wird. Symbolbild: Pixabay

Im Jahr 2021 treten wieder eine ganze Reihe neue Verordnungen und Gesetze, sowohl auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene, in Kraft. Würde man etwa alle neuen Regelungen, die ab dem 1. Januar 2021 in der Schweiz auf Bundesebene gelten ausdrucken, hätte man sage und schreibe 30 Din-A-4-Seiten voll.

Hier finden Sie einen Überblick über das, was im Jahr 2021 wichtig wird für Sie:


Änderung des Steuergesetzes

Dies betrifft die Revision des Quellensteuerrechts. Die Anpassungen des Gesetzes über die direkten Steuern stehen mehrheitlich im Zusammenhang mit zwei Urteilen des Bundesgerichts, welche den Bundesgesetzgeber zu einer Anpassung der Quellensteuerordnung veranlasst haben. Zudem ist von den Kantonen eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, also die Angleichung von Steuersystemen, bezüglich Berechnung des Beteiligungsabzugs bei systemrelevanten Banken umzusetzen.

Neuregelung beim Geldspielkonkordat (GSK)

Hintergrund ist die neue Geldspielgesetzgebung auf Bundesebene. Die beiden neuen Konkordate, das GSK und die IKV 2020, halten im Wesentlichen am bisherigen System fest: Grosslotterien und grosse Sportwetten werden von einer von den Kantonen betriebenen Veranstalterin, die Swisslos, durchgeführt und aus deren Gewinnen werden gemeinnützige und wohltätige Fonds der Kantone gespiesen und der nationale Sport – neu gestützt auf einen Beschluss der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele – gefördert.

Die Konkordate wurden aber den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und sollen demokratisch besser legitimiert werden.

Als Beispiel: Im Jahr 2018 erwirtschaftete die Swisslos einen Reingewinn von 372 Millionen Franken, wovon 40 Millionen Franken vorab an den nationalen Sport (Sport-Toto-Gesellschaft) und 332 Millionen Franken an die Lotterie- und Sportfonds der Kantone gingen. Auf den Kanton Schaffhausen entfielen 4,3 Millionen Franken. Die neuen Konkordate sollen jetzt sicherstellen, dass weiterhin über 4 Millionen Franken jährlich in den Lotteriegewinnfonds- und den Sport-Toto-Fonds des Kantons fliessen.

Änderungen beim Krankenversicherungsgesetz

Die sogenannte Dekretsrevision beinhaltet die Umsetzung der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Zugleich wird die 2012 eingeführte Liste der säumigen Prämienzahlerinnen und -zahler wieder abgeschafft.

Aufgrund der Revision des KVG und eines Bundesgerichtsurteils von Anfang 2019 müssen die Kantone für untere und mittlere Einkommen nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1. Januar 2021 die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und diejenigen der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Weil diese Vorgaben im Kanton Schaffhausen noch nicht vollständig erfüllt sind, ist eine Anpassung des Dekrets notwendig.

Zwar haben die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen aufgrund des Schaffhauser Systems mit dem Selbstbehalt von 15 Prozent des anrechenbaren Einkommens Anspruch auf Prämienverbilligung. Insbesondere im Übergangsbereich zwischen bezugsberechtigten und nicht mehr bezugsberechtigten Haushalten muss jedoch die Prämienverbilligung teilweise über die anrechenbare Prämie abzüglich Selbstbehalt von 15 Prozent des anrechenbaren Einkommens hinaus erhöht werden, um die Bundesvorgabe zu erfüllen.


Änderungen im Strassenverkehr

Es dürften wohl schon jeder mal gemacht haben, jetzt ist es auch offiziell erlaubt: Bei Staus, stockendem Verkehr oder einem Unfall darf neu an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Aber Vorsicht: Rechtsüberholen und wieder Einschwenken bleibt verboten. Auch Rettungsgassen werden neu reglementiert: Wer bei einem Unfall keine bildet, kann zukünftig gebüsst werden.

Ausserdem gilt neu: Bis 12-Jährige dürfen ab 1. Januar 2021 mit ihrem Velo auf dem Trottoir fahren.

Theorieprüfung für den Führerausweis

Wer für den Führerschein seine Theorieprüfung bestanden hat, kann sich freuen: Diese ist neu zeitlich unbeschränkt gültig. Zudem kann ein Antrag auf Erteilung eines Lernausweises schon mit 17 statt 18 Jahren gestellt werden. Doch wer unter 20 ist und die praktische Fahrerprüfung machen will, muss mindestens ein Jahr mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben.

Vaterschaftsurlaub

Väter können jetzt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub antreten. Finanziert wird dieser über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür wird der EO-Beitragssatz von 0.45 auf 0.5 Prozent erhöht.

Zudem finden sich einige Anpassungen im Gesetz zur Betreuung Angehöriger: In einem ersten Schritt wird ab Januar die Lohnfortzahlung für Eltern schwerkranker Kinder neu geregelt und kurze Abwesenheiten berufstätiger Eltern sind neu gedeckt.

Frauen in der Chefetage

Ab 2021 gilt: Ein Unternehmen soll 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent in der Geschäftsleitung vorweisen. Wenn das nicht der Fall ist, müssen im Vergütungsbericht Gründe angegeben und Massnahmen vorgeschlagen werden.

Weniger Radio- und Fernsehabgaben

Die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte wird von 365 auf 335 Franken pro Jahr gesenkt. Auch 93 Prozent der Firmen müssen künftig weniger zahlen. Wer Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV bezieht, ist weiterhin von der Abgabe befreit.

Zusätzliche Leistungen im öffentlichen Verkehr

Reisende haben ab jetzt Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. In diesem Fall erhält man, mit Einzel- und Streckentickets einen Viertel des Fahrpreises zurück. Bei zwei Stunden bekommt man sogar die Hälfte. Anspruch haben auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber.

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