Kanton Schaffhausen führt Maskenpflicht in Läden ein

Die Corona-Fallzahlen sind in den letzten Tagen auch im Kanton Schaffhausen stark gestiegen. In den letzten sieben Tagen vermeldete das Gesundheitsamt 36 Fälle. Nun hat der Regierungsrat auf diese Entwicklung reagiert. Ab Freitag, 16. Oktober, um 6 Uhr gilt im ganzen Kanton Schaffhausen in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten eine Maskenpflicht. Die Regel ist einstweilen bis am Sonntag, 29. November befristet.
Von der Pflicht ausgenommen sind nur wenige Personen. Es sind dies in erster Linie Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. Ausserdem seien auch Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen – insbesondere medizinischen – Gründen keine Gesichtsmaske tragen können, von der Pflicht befreit, so der Regierungsrat in einer Mitteilung. Zu guter Letzt muss auch Personal, welches durch eine physische Abtrennung, zum Beispiel Plexiglasscheiben, geschützt ist, keine Masken tragen.
Kommt bald die Ausweitung auf Veranstaltungen
Man habe so viele Fälle wie noch nie in dieser Pandemie zu verzeichnen, begründete der Regierungsrat diese Massnahme. Ausserdem habe man bei 52 Prozent dieser Fälle den Ansteckungsort nicht ermitteln können. Die Lage hat sich verändert. «Wir hatten lange Zeit kaum Ansteckungen, das hat sich jetzt geändert», sagt Anna Sax, die Leiterin des Gesundheitsamts. «Die Zahlen haben auch im Kanton Schaffhausen angezogen.» Sax stellt auch klar, dass noch nicht die höchste Eskalationsstufe erreicht ist. Eine Maskenpflicht könnte auch in weiteren Bereichen zum Thema werden, etwa in Bars und Restaurants ab einer gewissen Anzahl Personen. «Wir treffen weitere Massnahmen je nach Entwicklung und in Absprache mit den anderen Kantonen», sagt sie.
Darum gilt die Maskenpflicht erst ab Freitag
Dass die Maskenpflicht in den Läden erst ab übermorgen gilt, habe praktische Gründe. Die Läden müssten sich auf den Schritt vorbereiten können. Wie schon heute seien das Arbeitsinspektorat sowie die Lebensmittelkontrolle für die Einhaltung der Regelungen zuständig. Sanktionen gegen Maskenverweigerer gibt es kaum. «Wir gehen aber davon aus, dass sich die Leute auch so daran halten», sagt Sax, und beruft sich dabei auf die Erfahrungen im öffentlichen Verkehr sowie in anderen Kantonen. Der Blick nach Zürich zeige weiter auch, dass die Maskenpflicht die Leute nicht davon abhalte, einkaufen. (zge/daz)