Verteidiger von Franz W. zweifelt Entscheid des Schaffhauser Obergerichts an
Kettensägenangreifer zieht vor Bundesgericht
Radio Munot |
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Am 24. Juli 2017 griff Franz W. Mitarbeitende der CSS-Filiale in der Schaffhauser Altstadt mit einer Kettensäge an.
Der Fall vom Schaffhauser Kettensägenangreifer wird vor Bundesgericht verhandelt. Dies bestätigt Verteidiger Thomas Fingerhuth auf Anfrage von Radio Munot. Er hat eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Aus Fingerhuths Sicht haben die Schaffhauser Gerichte einen rechtlichen Fehlentscheid getroffen. Beim Beschuldigten wurde Schizophrenie diagnostiziert, die ihn glauben liess, sich verteidigen zu müssen. Deswegen geht Fingerhuth davon aus, dass der Beschuldigte nicht verurteilt werden dürfe. Das Schaffhauser Obergericht sieht das anders und hat den Kettensägenangreifer diesen Frühling zu einer stationären Massnahme verurteilt.
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Thomas Fingerhuth, Verteidiger von Franz W., spricht über die aktuelle Lage bei diesem Gerichtsfall.