Tötungsdelikt in Eschenz: Vater war in psychiatrischer Behandlung

Schaffhauser Nachrichten | 
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Die Behörden informierten am Donnerstag über die Tragödie. Bild: Zeno Geisseler

Der Vater, der am vergangenen Sonntag in Eschenz seine beiden Kinder und sich selbst tötete, war bei den Schaffhauser Behörden bekannt. Anzeichen für Gefahr soll es nicht gegeben haben.

An einer Medienkonferenz hat der Kanton Schaffhausen über das Tötungsdelikt in Eschenz berichtet. Zuvor hatte der Kanton in einer Medienmitteilung erklärt, dass es Verbindungen nach Schaffhausen gebe.

So sei die Mutter und die beiden Kinder im Kanton wohnhaft gewesen. Auch die Justizbehörden hätten sich mit der Familie und im speziellen dem Vater, befassen müssen: Gegen den 38-Jährigen soll im Herbst 2019 ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt eröffnet worden sein. Damals soll er auch damit gedroht haben, dass er sich und seine Kinder umbringen wolle. Es folgte eine polizeiliche Wegweisung und eine Abklärung durch die Spitäler Schaffhausen im Rahmen einer Fürsorgerischen Unterbringung. Dabei soll es keine Hinweise auf eine Selbst- und Fremdgefährdung gegeben haben, weswegen diese aufgehoben wurde. Auch bei einem Eheschutzverfahren, welches im November 2019 und 2020 lief, dort wurde auch eine Vereinbarung der Eltern über das Getrenntleben und die Kinderbetreuung getroffen, habe es keine Anzeichen für so ein Verhalten bei dem Mann gegeben.

Im März und April diesen Jahres soll sich die Mutter allerdings bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen (Kesb) gemeldet und dort einen Konflikt mit ihrem Ex-Partner angegeben haben. Dabei soll zu keinem Zeitpunkt geäussert worden sein, dass der Vater für die Kinder eine Gefahr sein könnte. Auch eine Abklärung der Kesb habe keine solche Anhaltspunkte geliefert.

Der 38-jährige Mann hatte am vergangenen Sonntag in Eschenz zuerst seine 4- und 7-jährigen Kinder und danach sich selbst getötet.

Die Abklärungen des Justizdepartementes hätten ergeben, dass die involvierten Schaffhauser Behörden in dieser Angelegenheit zu jeder Zeit korrekt gehandelt haben. Ebenso ergaben sollen sich für die Behörden keine Anzeichen einer Selbst- oder Fremdgefährdung ergeben haben. (rd)

Der erste Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen, Peter Sticher, berichtet im Beitrag von Radio Munot über den Fall: 

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