Neues Elektrizitätsgesetz tritt ab Januar in Kraft

Nach dem umstrittenen Weiterverkauf eines Aktienpakets des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen durch die Regierung im Jahr 2017 gilt ab 2020 jetzt ein neues Elektrizitätsgesetz.
Das neue Elektrizitätsgesetz des Kantons Schaffhausen ist ab Januar gültig. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen, teilt der Regierungsrat mit. Aufgrund des neuen Elektrizitätsgesetzes hat der Regierungsrat weniger Kompetenzen in diesem Bereich. Angestossen wurde das von SP-Politikerin Martina Munz. Neu beschliesst nicht mehr der Regierungsrat die Veräusserung von Aktien an Dritte, sondern der Kantonsrat. Diese Beschlüsse unterliegen allerdings dem fakultativen Referendum. Hintergrund ist, dass der Regierungsrat Ende 2017 Aktien des Elektrizitätswerks des Kantons Schaffhausen von der Axpo kaufte und gleich weiter verkaufte. Dies geschah gegen den Willen des Kantonsrats und dieser fühlte sich übergangen vom Regierungsrat. Daher reichte Munz eine Motion ein, die eine Gesetzesänderung forderte.