Obergericht: Büro des Kantonsrats muss Journalist Einsicht gewähren

Schaffhauser Nachrichten | 
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Das Obergericht stellte sich auf die Seite des Journalisten.

Ein Journalist wollte Protokolle der Wahlvorbereitungskommission des Kantonsrates lesen. Das Ratsbüro lehnte dies ab. Jetzt hat das Obergericht ein Machtwort gesprochen.

Das Obergericht hat der Beschwerde eines Journalisten der «AZ» recht gegeben. Dieser hatte sich beschwert, dass das Büro des Kantonsrat ihm zu Unrecht die Einsicht in Protokolle der Wahlvorbereitungskommission verwehrt habe. Die Protokolle, die der Journalist einsehen wollte, betrafen Vorstellungsgespräche von vier Personen, die sich um das Vizepräsidium des Kantonsgerichts, um zwei Ersatzrichterstellen am Kantonsgericht sowie um eine Stelle als Staatsanwalt beworben hatten und vom Kantonsrat gewählt worden waren.

In seiner Begründung hält das Gericht fest, dass nach Erledigung eines Geschäftes «grundsätzlich ein durch die Kantonsverfassung garantiertes Einsichtsrecht in die Protokolle der Kommissionen des Kantonsrats», bestehe. Dies gelte auch im Bezug auf die Protokolle der Wahlvorbereitungskommission. Man müsse jedoch, speziell in solchen Fällen, auch abwägen, da «bei Wahlen Persönlichkeitsrechte zentral betroffen» seien.

In diesem Fall erachtete das Obergericht das öffentliche Interesse an einem transparenten, korrekten Ablauf von Wahlen aber «als erheblich». Die vollständige Verweigerung der beantragten Einsicht in die betroffenen Protokolle war daher unzulässig, so das Obergericht.

Matthias Greuter, Co-Redaktionsleiter bei der «AZ» zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: «Die Redaktion der ‹AZ› freut sich ausserordentlich über den Entscheid des Obergerichts», so Greuter. Das Obergericht habe zum zweiten Mal das Öffentlichkeitsprinzip gestärkt – das sei im Interesse aller auf dem «Platz Schaffhausen tätigen Medien». (rd)

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