Schwarzfahrer: Jetzt zählen auch die auswärtigen Bussen

Kay Uehlinger | 
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Rund 2,5 Prozent der Fahrgäste der VBSH fahren schwarz.

Die VBSH erwischen jährlich rund 3000 Schwarzfahrer. Neu werden sie einer nationalen Datenbank erfasst. Wiederholungstäter müssen somit schweizweit mit höheren Bussen rechnen.

Derzeit werden in der Stadt Schaffhausen wieder vermehrt Fahrausweiskontrollen in den Bussen durchgeführt. Nicht jeder besitzt ein Abo oder ein gültiges Ticket. Die Zahl der Schwarzfahrer sei in den letzten Jahren allerdings nicht gestiegen. «Die Quote liegt bei rund 2,5 Prozent. Das sind rund 3000 von 120'000 kontrollierten Personen, die schwarzfahren», sagt Christoph Wahrenberger, Leiter Marketing und Kommunikation der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) Dabei sei es aber unmöglich alle Schwarzfahrer zu erwischen, denn: «Wir können nicht jeden Tag alle Fahrgäste kontrollieren», erklärt Wahrenberger. Im vergangenen Jahr wurden rund 4000 Kontrollstunden geleistet. Die Kontrollen fänden auch nicht periodisch statt, sondern werden wie die Fahrdienste geplant, könnten aber durchaus auch spontan erfolgen.

Schwarzfahrer werden neu national erfasst

Wer schwarz fährt, zahlt den Fahrpreis plus einen Zuschlag. Beim ersten Vergehen werden eine Fahrpreispauschale von zehn Franken und ein Zuschlag von 90 Franken, also 100 Franken verlangt. Bei einem weiteren Vergehen zahlt man 140 Franken und beim dritten bereits 170 Franken.

Angeschlossen an den Tarifverbund Ostwind wurden Schwarzfahrer bisher in einem eigenen System abgelegt, um nachvollziehen zu können, ob bei einem weiteren Vergehen eines Schwarzfahrers der Taxzuschlag erhöht werden muss. Seit dem 1. April wurde das von den Schweizer Transportunternehmen im vergangenen Jahr beschlossene Schwarzfahrerregister eingeführt. Das ist eine gesamtschweizerische Datenbank, in welcher Schwarzfahrer registriert werden. Somit können Schwarzfahrer einfacher ermittelt und schweizweit einheitlich mit entsprechenden Zuschlägen belegt werden. Konkret: Wird ein Schwarzfahrer in Schaffhausen im Januar erwischt und zwei Monate später in Bern, gilt er als Wiederholungstäter und muss einen Zuschlag bezahlen. Bis Ende 2019 sollen alle rund hundert beteiligten Transportunternehmen an das System angeschlossen sein. Doch wie weit fortgeschritten ist die Einführung der VBSH in das frisch in Kraft getretene System? «Wir sind von Anfang an dabei und bereits in dem System integriert», sagt Wahrenberger. Das neue System bringe aber keine Änderungen für die Kontrolleure an sich mit.

Eine Kontrolle kann zu verbalen Ausseinandersetzungen führen

Die VBSH beschäftige keine eigentlichen Kontrolleure. «Das Kontrollteam rekrutiert sich mehrheitlich aus dem Fahrdienst und hat eine Grundausbildung sowie regelmässige Schulungen zu absolvieren», wie Wahrenberger erklärt. Das ist auch von Nöten, denn als Kontrolleur hat man direkten Kundenkontakt. Auch wenn die meisten Passagiere einen gültigen Fahrausweis hätten und diesen auch problemlos vorzeigen würden, kann der Beruf nicht ungefährlich sein. «Es kann bei einer Kontrolle zu Aggressionen gegenüber dem Personal kommen», sagt Wahrenberger. Meistens seien diese aber nur verbaler Natur. «Hier braucht es eine dicke Haut.»

«Wir sind ja keine Unmenschen»

Seit 2012 ist es möglich in den städtischen Bussen an einem Automaten sein Ticket zu lösen. An diesen Automaten ist es jedoch nicht möglich mit der Karte zu bezahlen, sondern ausschliesslich mit Bargeld. Was macht man wenn man gerade keines zur Hand hat? Wird man auch dann gebüsst? «Selbstverständlich», sagt Wahrenberger. «Man kann auch nicht im kleinen Lebensmittelladen um die Ecke Essen mitnehmen ohne zu bezahlen, bloss weil man Hunger und kein Bargeld hat.»

Hat man Bargeld, aber der Automat will es nicht annehmen, heisst es nicht automatisch, dass man gratis fahren darf. «Kann man kein Bilett am Automaten lösen, muss man das beim Buschauffeur melden», erklärt Beat Gabriel, Leiter Kontrolldienst der VBSH. Dieser könne mittels Knopf das System im Automaten zurücksetzen. «Meistens funktioniere es dann wieder.» Wenn der Automat danach immer noch kein Ticket herausgeben will, muss es wiederum dem Chauffeur gemeldet werden. Dieser melde den technischen Defekt umgehend dem Depot per Funk.

Würde jemand während dieser Zeit allerdings ohne gültigen Fahrausweis erwischt werden, erfolge das gleiche Prozedere wie bei einem Schwarzfahrer. Das heisst, es werden die Personalien aufgenommen. Weigere sich diese Person oder zeige sich nicht kulant, dann müsse die Polizei hinzugezogen werden. «Trotzdem stellen wir nicht mutwillig Taxzuschläge aus, wir sind ja keine Unmenschen.» Ziel sei es nicht, möglichst viele Einnahmen durch Taxzuschläge zu generieren, sondern dass möglichst viele Personen mit einem gültigen Fahrausweis unterwegs seien.

Ein Zweiweg-System einzuführen, das die Möglichkeit bietet mit Bargeld und Karte zu bezahlen, würde allerdings nicht funktionieren. «Die Automaten in den Bussen verfügen über wenig Platz für das Innenleben», sagt Wahrenberger. Entweder müsse ein Kartenterminal oder dann ein Bargeldakzeptor eingebaut werden. Am Schluss gilt also der einfache Grundsatz: Wer keinen gültigen Fahrausweis hat, muss mit einer Taxzuschlag rechnen.

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