«Wir wollen kein Schwarzpeterspiel»

Daniel Jung | 
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«Abgesehen vom Bereich der Altstadt sollen alle Wohnquartiere gleich behandelt werden», sagt GLP-Grossstadtrat René Schmidt (l.) im Gespräch mit FDP-Grossstadtrat Stephan Schlatter, der die Quartierparkierungsverordnung ablehnt. Bilder: Michael Kessler

Am 10. Februar wird in der Stadt Schaffhausen über die Quartierparkierungsverordnung abgestimmt. Braucht es neue Regeln, um die Wohnquartiere vor parkierenden Pendlern zu schützen?

Soll die Stadt Schaffhausen das Parkieren in den Quartierstrassen neu regeln, um die Anwohner gegenüber Auswärtigen zu bevorzugen? Diese Frage stellt sich am 10. Februar, wenn über die Parkierungsverordnung abgestimmt wird. Im SN-Streitgespräch kreuzen die beiden Grossstadträte René Schmidt (GLP) und Stephan Schlatter (FDP) die Klingen. Schmidt ist Co-Präsident des Quartiervereins Breite, Schlatter Präsident der städtischen FDP. Beide Gesprächspartner fahren selbst Auto, verfügen aber bei ihren Wohnhäusern über private Parkplätze und parkieren deshalb nur bei Besuchen auf Quartierstrassen.

Herr Schlatter, gibt es ein Problem mit parkierenden Pendlern, welche die Schaffhauser Quartiere übermässig belasten?

Stephan Schlatter: Dieses Problem gibt es an einigen Hotspots in der Stadt. Ich habe versucht, das vertieft zu verfolgen, weil wir ja schon länger über diese Vorlage sprechen. Es gibt tatsächlich Orte, wo viele Leute parkieren, die nicht aus Schaffhausen sind. Teilweise sind das Pendler, teilweise auch Besucher. Trotz dieser Fahrzeuge hatte es an den meisten Orten aber immer noch Platz zum Parkieren. Ohne Zweifel parkieren an gewissen Strassenzügen viele fremde Autos.

Stephan Schlatter: «Vorlage bringt zusätzliche Belastungen.»

Herr Schmidt, teilen Sie diese Einschätzung der Situation?

René Schmidt: Ja. Die Quartierbevölkerung leidet an gewissen Orten speziell unter dem Parkierungsdruck der Pendler. Die aktuelle Vorlage hatte ihren Ursprung auf der Breite, wo schon lange an diesem Thema herumgekaut wird. An gewissen Strassen, wie etwa der Nordstrasse, gab es schon starke Emotionen deswegen. Die Anwohner haben sich gewehrt, wenn alle Parkplätze vor ihren Türen besetzt waren. Viele Anwohner haben einen gewissen Anspruch auf die Flächen vor ihren Häusern. Und um die Anwohner bei der Benutzung der Quartierstrassen zu bevorzugen, braucht es nun die Quartierparkierungsverordnung.

Die Analyse ist ähnlich, aber die Schlussfolgerungen unterscheiden sich: Herr Schlatter, warum braucht es Ihrer Ansicht nach keine flächendeckende Verordnung?

Schlatter: Es braucht keine solche Lösung, weil das Problem nur auf einige Strassen beschränkt ist. Es gibt sehr viele Teile der Stadt, wo überhaupt kein Problem mit Parkierungsdruck besteht. Vielleicht stört sich jemand einmal über ein einzelnes Auto, das ein Gast öfter parkiert. Dann geht es aber um ein oder zwei Autos. Und es besteht ja eigentlich kein wirklicher Anspruch, dass man stets vor seiner eigenen Tür parkieren kann, wenn man keinen eigenen Parkplatz hat. Schon bisher gab es ja die Laternenparker, die eine monatliche Gebühr bezahlen, um ihr Auto regelmässig über Nacht auf die Strasse zu stellen. Daraus kann man aber keinen Anspruch auf die Fläche vor der eigenen Tür ableiten.

Trotzdem haben sich der Stadtrat und eine knappe Mehrheit im Parlament für eine flächendeckende Verordnung entschieden. Wieso braucht es diese, Herr Schmidt?

Schmidt: Die Verordnung ist aus einem längeren Prozess heraus entstanden. Am Anfang ging es um die Vordere Breite, um das Gebiet zwischen Schützenhaus und KSS. Es braucht die Verordnung für alle Quartiere, weil die Pendler sehr flexibel auf das Angebot reagieren. Wenn man nur an ­einem Ort eine neue Regelung einführt, dann verschiebt sich das Problem einfach. Viele Pendler suchen einen möglichst günstigen Parkplatz. Von der Breite würden die Pendler einfach auf den Emmersberg oder nach Buchthalen wechseln. Das ist der Grund, warum man sich für eine gesamtstädtische Lösung entschieden hat. Es soll bei der Verteilung der Pendler kein Schwarzpeterspiel stattfinden. Abgesehen vom Bereich der Altstadt sollen alle Wohnquartiere gleich behandelt werden.

René Schmidt: «Gewerbe wird gut gestellt.»

Herr Schlatter, erwarten Sie nicht, dass die Pendler einfach auf andere Quartiere ausweichen, wenn nur die neuralgischen Punkte neu geregelt werden?

Schlatter: Bis zu einem gewissen Grad gibt es solche Ausweichbewegungen. Als Besucher in anderen Städten sucht man ja ebenfalls nach günstigen Parkiermöglichkeiten. Das Ausweichen hat aber seine Grenzen. Die Parkierungsverordnung zielt ja auf Pendler und Leute, die in der Stadt Schaffhausen arbeiten, aber keinen eigenen Parkplatz haben. Ein solcher Pendler wird aber nicht im Trenschen oder am Lahnbuck parkieren, wenn er eigentlich an den Bahnhof will oder in der Altstadt arbeitet. Die Ausweichmöglichkeiten sind jeweils recht klar begrenzt, denn die Leute wollen relativ rasch ins Zentrum. Wenn eine Strasse weiter weg liegt, ist das nicht mehr sinnvoll. Darum bin ich ganz klar der Meinung, dass es nicht nötig ist, neue Regeln für alle Quartiere zu schaffen. Weisse Zonen sind gut, aber nur in den zentrumsnahen Gebieten. In der nun vorliegenden Verordnung wurden nur ganz wenige Ausnahmen gemacht wie bei den Parkplätzen beim Engiweiher oder im Eschheimertal. Das reicht nicht. Denn dort bestehen diese Probleme wirklich nicht.

Eine kleinere Gemeinde wie Feuerthalen hat ein vergleichbares «Parkplatzbewirtschaftungskonzept». Warum soll Schaffhausen das Parkieren auf öffentlichem Grund nicht ebenfalls regeln?

Schlatter: Die nun vorliegende Verordnung geht einfach zu weit und ist zu kompliziert. Ich befürchte, dass die Verordnung für viele Bewohner zu einem Verlust von Lebensqualität führt. Das ist der Hauptgrund, wieso ich dagegen bin. Immer wenn ich jemanden in der Stadt besuche, muss ich die Parkscheibe hinterlegen. Ich muss viel mehr nachdenken, wie lange ich für eine Erledigung brauche. Wenn ich einen Gast einlade, dann muss ich eine Gästekarte organisieren, oder er muss sich über Parkingpay anmelden. Künftig könnte man plötzlich eine Parkbusse erhalten – auch an Orten, wo man überhaupt nicht damit rechnet. Es wird mit Busseneinnahmen von über 100'000 Franken gerechnet, die wir alle bezahlen sollen. Das kann ja wohl nicht sein.

Wird das Leben für die Schaffhauser mit der Parkierungsverordnung komplizierter, Herr Schmidt?

Schmidt: Es wird eigentlich nicht komplizierter. In gewissen Situationen muss man sich aber tatsächlich um Parkierungsbewilligungen bemühen, etwa wenn man den ganzen Tag und auch nachts im Quartier parkieren möchte. Bisher brauchte es eine solche nur für die Nacht – die sogenannte Laternengebühr. Für diejenigen, die heute schon in der Nacht parkieren, wird es nicht komplizierter oder teurer. Natürlich bedeuten die neuen Regeln einen gewissen Aufwand. Weil aber die Anwohner besonders bevorzugt werden, erhalten sie neue Vorteile auf ihren Quartierstrassen. Für die Anwohner überwiegen also die Vorteile.

Richtet sich die Vorlage damit grundsätzlich gegen Pendler, die mit dem Auto in die Stadt kommen?

Schmidt: Die Vorlage hat einen gewissen Lenkungseffekt. Man möchte, dass die Pendler vermehrt das Velo oder den ÖV benutzen. Wie gut das funktionieren wird, ist schwierig abzuschätzen. Es kommt natürlich auch darauf an, ob jemand von Beggingen oder von Neuhausen kommt. Man möchte die Strassen aber vermehrt vom Pendlerverkehr freihalten und den Suchverkehr in den Quartieren reduzieren. Schön wäre es, wenn es auf den Strassen ­etwas weniger Verkehr gäbe und sich die Kinder dort wieder freier bewegen könnten.

Warum setzen sich die Gegner der Vorlage für die auswärtigen Autopendler ein?

Schlatter: Auch diese Leute gehören zum Leben in unserer Stadt. Diese Menschen kommen ja nicht nur hierher, um unsere Strassen vollzuparken, sondern sie tun hier etwas: Sie arbeiten oder besuchen jemanden. Zum Teil sind es deutsche Grenzgänger, aber auch sie bezahlen Quellensteuer, wenn sie in der Stadt tätig sind. Darum fänden wir es schade, wenn man dies abwürgen würde. Denn die Auswärtigen haben mit der Verordnung keine Möglichkeit mehr, auf öffentlichem Grund zu parkieren.

Ausser, wenn Sie auf einem Gebührenparkplatz bezahlen …

Schlatter: Ja, aber in den Quartierstrassen gibt es keine Möglichkeiten mehr – auch nicht gegen Bezahlung. Letztlich richtet sich die Vorlage grundsätzlich gegen das Auto. Natürlich hat niemand etwas gegen freiere Quartierstrassen. Man muss aber bedenken: Wenn die parkierenden Autos in den Quartierstrassen fehlen, dann animiert das wiederum zum schnelleren Fahren.

Herr Schmidt, wollen die Befürworter die Pendler aus Schaffhausen vertreiben?

Schmidt: Nein. Die Pendler sind ein wichtiger Teil unserer Wirtschaft. Sie sollen künftig auf einem kostenpflichtigen öffentlichen Parkplatz parkieren. Etwa der Parkplatz beim Zeughaus soll künftig 50 Rappen pro Stunde kosten. Pro Tag ­wären das also 5 Franken. Das ist vergleichsweise günstig. Und doch: Wenn es nebenan einen Gratisparkplatz gäbe, dann würde man dorthin ausweichen. Geht das nicht, dann überlegen sich vielleicht Einzelne, ob sie nicht zu zweit in die Stadt fahren könnten. Sobald es etwas kostet, nutzt man etwas bewusster. Wir wollen die Pendler nicht vertreiben, künftig aber eine kleine Gebühr für die Nutzung des öffentlichen Grunds verlangen.

Eine moderate zusätzliche Belastung: Ist das schon zu viel für die Pendler?

Schlatter: Es ist einfach eine Belastung, die sie bisher nicht tragen mussten. Für einige ist das relevant. Es geht hier ja nicht um die Grossverdiener – die haben meist einen Firmenparkplatz. Nein, es geht um Leute, die etwa im Detailhandel arbeiten. Für die ist es eine Zusatzbelastung, wenn sie nun auf Gebührenparkplätze wechseln müssen. Ausserdem stellt sich die Frage, ob es überhaupt genügend solche legalen Parkplätze gibt.

Schmidt: Indirekt unterstützt die Vorlage wohl auch die privaten Parkhäuser. Da sollten wirtschaftsfreundliche Parteien doch eigentlich nicht dagegen sein ( lacht ). Dort sind die Preise aber doch deutlich höher.

Reden wir über die finanziellen Folgen für die Stadt. Gemäss Abstimmungsbüchlein ist eine Anfangsinvestition von 435 000 Franken nötig. Danach werden jährlich Mehreinnahmen von 90 000 Franken erwartet. Trauen Sie dieser Einschätzung?

Schlatter: Ich glaube schon, dass es zu Mehr­einnahmen führen wird. Ob es wirklich 90 000 Franken sind, steht noch in den Sternen. Klar ist jedoch, dass es viele Jahre dauern wird, bis man die Anfangsinvestition wieder hereingeholt hat. Plus: Ich glaube nicht daran, dass die vorgesehene Personalaufstockung ausreichen wird, um die Kontrollen durchzuführen. Ich glaube eher, dass es mehr Personal braucht, um die ganze Stadt zu kontrollieren. Damit würde der Aufwand nochmals grösser.

Herr Schmidt, reichen die zwei zusätzlichen Stellen bei der Stadtpolizei?

Schmidt: Auch für die Kontrolle braucht es eine technisch effiziente Lösung. Ich glaube aber daran, dass es mit diesen beiden Stellen aufgehen wird. Der unschöne Teil der Rechnung sind ja die Bussen, die pro Jahr mit 110'000 Franken budgetiert sind. Es ist unschön, etwas über Bussen zu finanzieren. Man muss nun aber einmal die geplante Umsetzung ausprobieren. Natürlich sind allfällige Anpassungen möglich.

Wir haben die Kontrolle angesprochen: Wird die Stadtpolizei künftig mit dem Feldstecher in die Schlafzimmer der Schaffhauser blicken, wie es auf den Plakaten der Gegner gezeigt wird?

Schlatter: Ins Schlafzimmer dürfen die Mitarbeiter der Stadtpolizei nicht schauen. Aber sie können ganz einfach sehen, wer bei wem zu Besuch ist. Wenn man in einem Quartier länger als drei Stunden parkieren will, muss man sich als Gast anmelden – über Parkingpay oder über eine Gästekarte. Das würde bedeuten, dass die Polizei jederzeit sehen kann, wer wo zu Besuch ist. Darum haben wir das etwas überspitzt mit der «Schlafzimmerpolizei» dargestellt. Tatsache ist aber, dass die Polizei immer wüsste, wer bei wem zu Gast ist. Das finden wir aus Sicht des Datenschutzes problematisch. Zudem würde unser Verwaltungsapparat unnötig aufgeblasen, wenn die Stadtpolizei für jeden Besucher eine Gästekarte ausgeben muss.

Hat die Verordnung Defizite beim Schutz der Privatsphäre?

Schmidt: Grundsätzlich habe ich dort keine grossen Bedenken. Die Verordnung wurde auch vom Datenschutzbeauftragten des Kantons angeschaut und gutgeheissen. Wenn ich wissen will, wer neben meinem Haus parkiert, kann ich eine Schweizer Autonummer schon heute zuverlässig identifizieren.

Im Parlament wurde darüber gestritten, ob die Smartphone-App überhaupt funk­tionieren wird. Was glauben Sie?

Schlatter: Ich glaube schon, dass dies rein technisch funktionieren würde: Man identifiziert sich mit seiner Autonummer und gibt an, bei wem man zu Besuch ist. Damit könnte die Polizei die entsprechende Kontrollfunktion wahrnehmen. Die Frage ist hier einzig, wo die Daten gespeichert werden und ob diese in die falschen Hände geraten könnten. Und es ist ein weiterer Schritt hin zum «gläsernen Bürger».

Schmidt: Man kann aber auch einfach ein Kärtlein ausfüllen. Dann hinterlässt man keine elektronischen Spuren. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten.

Schlatter: Hier ist der Nachteil wiederum, dass ein missgünstiger Nachbar sehen kann, wer bei wem zu Besuch ist. Es könnte auch zu Denunziantentum führen. Nachbarn könnten sich dann fragen: Warum ist Meier schon zum siebten Mal bei Müller zu Besuch? Darf Meier wirklich sein Auto hier abstellen, ist er nicht ein Pendler?

Was bedeutet die Verordnung für das Gewerbe?

Schmidt: Das Gewerbe wird sehr gut gestellt in der Vorlage. Es hat mich darum verwundert, dass sich der städtische Gewerbeverband gegen die Verordnung ausgesprochen hat. Denn das Gewerbe wird ebenfalls bevorzugt behandelt.

Schlatter: Das stimmt eben nur teilweise. Tatsächlich hat man versucht, eine Lösung zu finden, um das Gewerbe nicht zu behindern. Und die Firmen können nun Karten lösen für ihre Mitarbeiter, damit diese ihre Fahrzeuge in den Quartieren abstellen können. Letztlich muss dann aber jeder Gewerbebetrieb schauen, dass jedes Fahrzeug eingetragen ist. Und ich kann Ihnen sagen: Das Gewerbe hat heute schon genug damit zu tun, irgendwelche Vorschriften einzuhalten. Es ist ein Zusatzaufwand, den es einfach nicht braucht.

Schmidt: Ich sehe hier nicht so grosse Probleme. Die Vorlage enthält verschiedene gewerbefreundliche Massnahmen. So hat man etwa für Mitarbeiter, die in einer Firma Schicht arbeiten, eine Speziallösung gefunden: Sie können für monatlich zehn Franken weiterhin in den Quartieren parkieren. Ich glaube, man hat hier sehr harmonische Lösungen erreicht. Man ist fast jedem Anliegen des Gewerbes entgegengekommen.

Herr Schmidt, warum äussern sich die meisten Quartiervereine nicht zur Vorlage – abgesehen von den Breitianern?

Schmidt: Aus meiner Sicht liegt es daran, dass die Quartiervereine grundsätzlich politisch neutral sind. Zwar sind die Vorstände durchaus sensibilisiert für das Thema. Weil die Ansichten im politischen Spektrum aber unterschiedlich sind, machten die Vereine bisher keine grossen Aktionen. Auf der Breite haben wir Glück gehabt. Das ist aber ein Spezialfall, weil wir von Anfang an bei dem Thema dabei waren.

Was passiert bei einem Ja am 10. Februar?

Schlatter: Dann wird die Verordnung eingeführt. Im Rat haben wir ja verlangt, dass nach zwei Jahren ein Bericht über die ersten Erfahrungen erstellt wird. Man muss dann schauen, wie hinderlich die Verordnung wirklich ist und wie es mit den Kosten läuft.

Umgekehrt, was passiert bei einem Nein zur Verordnung?

Schmidt: Dann wird das Thema wieder für einige Jahre in der Versenkung verschwinden. Für eine gewisse Zeit würde sich hier kein Politiker mehr die Hände verbrennen wollen. Das Problem würde irgendwann aber wieder auftauchen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Was SVP-Grossstadtrat Mariano Fioretti von der Quartierparkierungsverodnung hält, hören Sie hier im Beitrag von Radio Munot:

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