Missachtetes Feuerverbot: 31 Strafbefehle

Die Feuerverbote in diesem Sommer sorgten auch bei der Staatsanwaltschaft für mehr Arbeit. 31 Strafbefehle wurden wegen Missachtung des Verbots erlassen.
Wegen der grossen Trockenheit galt in den letzten Monaten zeitweise totales Feuerverbot oder Feuerverbot im Wald und in Waldnähe auf Kantonsgebiet und in verschiedenen Gemeinden. Nicht alle haben sich daran gehalten: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat 31 Strafbefehle erlassen, wie der Erste Staatsanwalt Peter Sticher auf Anfrage der SN sagt. Gefeuert wurde etwa im Schrebergarten oder an Feuerstellen in Waldnähe. Die Personen wurden wegen Übertretung des Brandschutzgesetzes gebüsst. Dafür wurden eine Busse von 150 Franken plus 250 Franken Staatsgebühr fällig. In einem Fall erfolgte eine Nichtanhandnahmeverfügung und in einem anderen wurde das Verfahren auf Einsprache hin eingestellt. Die restlichen Strafbefehle wurden laut Sticher rechtskräftig. (heu)