Pflegefinanzierung ist selbst ein Pflegefall

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Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen müssen teilweise tief in die Tasche greifen. Bild: Key

Mit über 30 Millionen Franken muss der Kanton Schaffhausen dieses Jahr den Alters- und Pflegeheimbewohnern unter die Arme greifen, weil sich viele die Betreuung sonst nicht leisten können.

von Mark Liebenberg und Ueli Schweizer

Rund die Hälfte der Bewohner, die im Kanton Schaffhausen auf stationäre Pflege angewiesen sind, haben keine ausreichenden Vermögenswerte, um die Heimtaxen zu bezahlen. Sie müssen daher Ergänzungsleistungen (EL) beziehen. Und damit sind die Restkosten der 16 Alters- und Pflegeheime noch lange nicht gedeckt. Der Kanton und die Gemeinden müssen einspringen. Laut neuesten Zahlen gibt der Kanton allein dieses Jahr für EL und die verbleibenden Kosten der Heime über 30 Millionen Franken aus.

Die Regierung rechnet mit jährlichen Wachstumsraten von zwei bis drei Prozent bei diesen Ausgaben – unter anderem auch deshalb, weil die Babyboomer-Generation ins pflegebedürftige Alter kommt. Die Heime, die Investitionen tätigen müssen und heute schon nicht kostendeckend arbeiten, werden gewissermassen immer mehr selber zu Pflegefällen.

Pflege – Pension – Betreuung

Wie ist das Pflegewesen derart in Schief­lage geraten? Die seit 2011 in der Schweiz geltenden Regeln der Pflege- und Heim­aufenthaltfinanzierung ist selber ein komplexer Fall. Unterschieden werden müssen die Finanzierung von Pflegebedarf, Pensionskosten und der Betreuung. Die Pflege finanzieren Gemeinden, die Krankenkasse und die Heimbewohner mit je fixen Beiträgen. Diese sind gestaffelt nach sogenannten Pflegestufen, also dem Zeitaufwand. Es gibt zwölf Stufen. Die Anteile der Bewohner sind gesetzlich gedeckelt bei maximal 21.60 Franken pro Tag – jene der Versicherungen bei maximal 108 Franken. Für die Restkostenfinanzierung bis maximal 146.60 Franken pro Tag kommen der Kanton und die Gemeinde zu gleichen Teilen auf.

Die Pensions- und Betreuungskosten dagegen tragen die Bewohner selber mit ihrer Altersrente und ihren Ersparnissen (siehe Tabelle). Die Pensionskosten umfassen Strom, Wasser, Kehricht, Anschlussgebühren für TV und Radio, Patientennotruf, alle Mahlzeiten und Pflegemobilien, wie Rollator, Pflegebett und Ähnliches. Die Betreuungstaxe wiederum umfasst Dinge wie Reinigung, Wäsche, Bügeln sowie persönliche Betreuungsaufwände, die nicht über die Pflege finanziert werden. Im Kanton kann dies je nach Alter und Trägerschaft des Heims, je nach Zimmertyp und -komfort und nach Grad der Pflegebedürftigkeit einen Betrag zwischen 3600 und 5300 Franken pro Monat ausmachen. Da kann es passieren, dass das Ersparte rasch aufgebraucht wird.

Bundesgericht spricht ein Machtwort

Wenn jemand die Rechnung fürs Pflegeheim nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen kann und weniger als 37'000 Franken Vermögen hat – bei Ehepaaren 60'000 Franken –, dann ist er oder sie berechtigt, einen Antrag auf Ergänzungsleistungen zu stellen. Diese werden vollumfänglich durch den Kanton finanziert. Was aber, wenn auch die Ergänzungsleistungen (mit einem maximalen Tagessatz von 176 Franken) nicht ausreichen, um die entstehenden Kosten zu decken? In diesen Fällen können die Heime einen Taxnachlass gewähren oder die Gemeinde oder eine gemeinnützige Institution springt ein. Oder aber die Alters- und Pflegeeinrichtung bleibt auf dem Defizit sitzen, für das meist die Trägergemeinden geradestehen müssen. So oder so übernimmt die Restkosten am Schluss die öffentliche Hand.

«Es braucht eine Anpassung in den Köpfen, dass man Pflege und Betreuung nicht mehr trennt.»

Theo Deutschmann, Leiter Altersheim Schönbühl

Damit wird im Kanton Schaffhausen schon lange praktiziert, was das Bundesgericht kürzlich entschieden hat: Wenn die Kosten für einen Pflegefall höher sind als die gesetzlich limitierten Beiträge der Krankenkassen und der Versicherten, muss der Kanton oder die Gemeinde den fehlenden Betrag vollständig übernehmen. Andere Kan-tone haben hier teilweise noch Höchstsätze und wälzen die Restkosten auf die Bewohner ab.

«Mehr Spitex und betreutes Wohnen»

Wer sich bei Altersheimbetreibern im Kanton umhört, bekommt klare Worte zu hören. Nicht alle sind mit dem seit 2011 geregelten Pflegefinanzierungssystem zufrieden. Matthias Schlatter, Leiter des Alterszentrums Kirchhof in der Stadt Schaffhausen: «Im Bereich der Zusatz­finanzierung über Ergänzungsleistungen besteht ein dringender Nachbesserungsbedarf. Die Obergrenzen für Heimtaxen entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten.» Sie müssten unbedingt angehoben werden, folgert Schlatter. Peter Keller, Leiter des Alterszentrums Stein: «Das System ist ausserordentlich grosszügig und sehr sozial. Um zu verhindern, dass sich dies ändert, müssen die Gemeinden flankierende Massnahmen ergreifen, wie einen Ausbau der Spitex oder mehr betreutes Wohnen, damit Leute in tiefen Stufen und mit wenig Pflegebedarf nicht auf einen Platz im Pflegeheim angewiesen sind.» Das heisst, es sollte gefördert werden, dass die Menschen länger selbständig bleiben. Seit einigen Jahren würden immer weniger klassische Altersheime gebraucht und stattdessen mehr Pflegeheime, sagt Keller. Einrichtungen für die letzte Lebensphase – die kurz, aber pflegeintensiv und teuer ist.

Theo Deutschmann vom Altersheim Schönbühl in der Stadt hingegen findet, dass mit dem heutigen System vor allem die Qualität leide. «Es braucht dringend eine Anpassung in den Köpfen, dass man Pflege und Betreuung nicht mehr trennt. Dies muss sich auf die Finanzierung auswirken.» Alle pflegerischen Tätigkeiten können nach Besa-Katalog angeben und verrechnet werden. Das minutiöse Auflisten und Beschreiben der Tätigkeit in der Pflege koste das Personal unheimlich viel Zeit – «Zeit, die für die zwischenmensch­liche Betreuung der Pflegepatienten fehlt».

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