Kritik: Bus-Abstimmungsbüchlein sei tendenziös

Isabel Heusser | 
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Die Abstimmung über eine Busfusion ist am 10. Juni. Bild: Selwyn Hoffmann

Die Gegner des geplanten Zusammenschlusses der Busbetriebe VBSH und RVSH kritisieren, ihren Argumenten werde im Abstimmungsbüchlein nicht genug Platz eingeräumt.

Die Vorgabe ist klar: «Zu allen Abstimmungsvorlagen wird den Stimmberechtigten eine kurze, sach­liche Erläuterung des Büros des Grossen Stadtrates abgegeben, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt.» So ist es in der Schaffhauser Stadtverfassung festgehalten. Genau dieser Artikel sei im Abstimmungsbüchlein zur Zusammenführung der Busbetriebe VBSH und RVSH aber nicht eingehalten worden, sagen die Gegner der Vorlage, über die am 10. Juni auf städtischer und auf kantonaler Ebene befunden wird. Gemäss dem politischen Sekretär Claudio Kuster werden deshalb sowohl die AL als auch er selbst Beschwerde beim Regierungsrat einreichen. «Ich sehe ganz klar eine Verletzung des entsprechenden Verfassungsartikels», sagt Kuster. Die Argumente der Gegenseite würden völlig ignoriert. Und zwar nicht nur bei der Bus-Abstimmung, sondern auch bei den Abstimmungen zum Bau des Polizei- und Sicherheitszentrum (PSZ) sowie zum Bau des Strassenverkehrsamtes, die ebenfalls am 10. Juni an die Urne kommen. Dass die Gegenargumente zu einer Vorlage zu kurz gehalten würden, sei ihm in den letzten Jahren schon einige Male aufgefallen. «Jetzt, wo es um ein so teures Projekt wie das PSZ geht, habe ich beschlossen zu handeln.»

Zu einfach dargestellt

Vonseiten der SP ist besonders der Ärger über die Unterlagen zur geplanten Buszusammenführung gross. Am Dienstagabend hat sie an der Sitzung des Grossen Stadtrats eine Fraktionserklärung verlesen. SP-Grossstadtrat Christian Ulmer ist Kampagnenleiter der Gegner und der Meinung, das städtische Abstimmungsbüchlein sei alles andere als sachlich, gar tendenziös. So heisst es darin: «Eine Minderheit stellte sich aus grundsätzlichen Überlegungen gegen die Verselbständigung der VBSH und befürchtete einen Verlust von Einflussnahme auf den Budgetprozess.» Und weiter: «Sie forderte, dass die heutige Verwaltungsabteilung VBSH nicht aus der Verwaltung herausgelöst werden darf.» Ulmer sagt dazu: «Unsere Argumentation ist schon sehr vereinfacht dargestellt.» Schliesslich sei die Vorlage im Parlament durchaus kontrovers diskutiert worden, und es gebe noch viel mehr Argumente gegen einen Zusammenschluss. Zwar würden im Text auch die Risiken eines Zusammenschlusses aufgeführt, «aber diese werden im nächsten Abschnitt gleich wieder entkräftet».

«Nicht die einzige Infoquelle»

Zuständig für das Abstimmungsbüchlein ist das Ratsbüro, das vom Präsidenten des Grossen Stadtrats, Rainer Schmidig (EVP), geleitet wird. Von einem unausgewogenen Text will er nichts wissen. «Es kommt immer drauf an, wie man etwas anschaut.» Er könne jedenfalls voll und ganz hinter dem Abstimmungstext stehen, sagt Schmidig. Das Büro habe den Text wie üblich von der Verwaltung erhalten und ihn gemeinsam redigiert. Im Nachhinein seien noch ein paar Änderungsanträge gestellt worden, diese hätten aber nicht mehr berücksichtigt werden können. Er fügt an: «Das Abstimmungsbüchlein ist ja nicht die einzige Informationsquelle für die Stimmberechtigten.»

Das sieht Grossstadtrat Ulmer anders. «Analysen zu eidgenössischen Volksabstimmungen haben ergeben, dass sich 60 bis 90 Prozent der Stimmbürger so informieren.» Er kritisiert auch den Text im kantonalen Abstimmungsbüchlein, in dem die Argumente der Abstimmungsgegner im gleichen Wortlaut wie in den städtischen Unterlagen wiedergegeben werden. Aus Sicht des Kantonsratspräsidenten Walter Hotz (SVP) lief aber auch hier alles korrekt: «Die Linken haben es verschlafen, ihre Position einzubringen.»

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