Steueramt: Rekordwerte bei den Selbstanzeigen

Mark Liebenberg | 
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Symbolbild

Mehr als doppelt so viele Steuerzahler wie im Vorjahr wollten 2017 beim kantonalen Steueramt reinen Tisch machen. Grund dürfte der Start des automatischen Informationsaustausches sein.

Im Kanton Schaffhausen liegt die Zahl der straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2017 mit 158 Fällen mehr als doppelt so hoch wie 2016 mit 74 Fällen. Dies gab das kantonale Steueramt auf Nachfrage der SN bekannt. Die Selbstanzeige, bei der Privatpersonen bisher nicht versteuerte Vermögenswerte oder Einkünfte gegenüber den Steuerbehörden offenlegen können, ist einmal im Leben straffrei möglich. Das Instrument wurde 2010 eingeführt. Bei der Selbstanzeige müssen diese Werte zwar bis zu zehn Jahre zurück nachversteuert werden, aber es muss keine Busse bezahlt werden. Bekannte Beispiele sind Immobilienbesitz im Ausland oder ausländische Bankkonten.

Steuerhinterziehung im Visier

Auch in anderen Kantonen verzeichneten Steuerämter eine Flut von Selbstanzeigen. Im Kanton Zürich etwa wurden fast dreimal so viele Selbst­anzeigen getätigt und Vermögen von 1,3 Milliarden Franken aufgedeckt, was 104 Millionen Franken Steuerertrag entspricht. Das Schaffhauser Steueramt hat aus den Selbstanzeigen, die letztes Jahr eingingen, bisher Steuern von rund 2 Millionen Franken fakturiert (Kantons- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer). «Es handelt sich vorwiegend um Konten und Wertschriften sowie Immobilien im Ausland, aber zum Beispiel auch um Renten aus dem Ausland», sagt An­dreas Wurster, Leiter der kantonalen Steuerverwaltung. Keine Angaben macht das Steueramt zum höchsten respektive kleinsten Vermögenswert, der per Selbstanzeige offengelegt wurde. Das werde beim Kanton nicht erfasst.

Die neu entdeckte Lust, mit dem Steueramt reinen Tisch zu machen, dürfte sich vor allem auf den bevorstehenden Start des automatischen Informationsaustausches (AIA) zurückführen lassen. Rund hundert Staaten haben dem Vertragswerk zugestimmt, das die weltweite Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Gefolge von Finanz- und Schuldenkrise zum Ziel hat.

Ab Oktober fliessen die Daten

Andreas Wurster erklärt: «Die schweizerischen Steuerbehörden werden Kenntnis von Konten im Ausland erhalten, die in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen gehören. Damit kann festgestellt werden, ob diese in der schweizerischen Steuererklärung deklariert wurden.» Rund 50 Staaten haben den ersten Austausch 2017 vollzogen, die übrigen 2018, darunter die Schweiz. Das inländische Bankgeheimnis in der Schweiz ist vom Informa­tionsaustausch nicht betroffen.

«Eine Prognose ist schwierig. Wir erwarten aber weiter Selbstanzeigen in grösserem Umfang.»

Andreas Wurster, Dienststellenleiter Steuerverwaltung

Beim Kanton rechnet man auch in den kommenden Steuerjahren mit Selbstanzeigen: «Eine Prognose ist schwierig, wir erwarten aber weiterhin Selbstanzeigen in grösserem Umfang.» Die ersten AIA-Meldungen aus dem Ausland werden in der Schweiz ab Oktober erwartet. Betroffene müssen sich daher überlegen, ob sie sich innert dieser Frist selbst straflos anzeigen wollen. Zu spät ist es, wenn ein Schaffhauser Steuerkommissär beim Abgleich der ausländischen Angaben mit jenen in der Steuererklärung auf eine Differenz stösst.

Prinzipiell sind nach der ersten straflosen Selbstanzeige weitere Selbstanzeigen möglich. «Dann aber wird eine Busse im Umfang von 20 Prozent des hinterzogenen Betrags fällig», erklärt Wurster.

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