Regierung erklärt ihren Aktiendeal

Nach heftiger Kritik am Verkauf einer Beteiligung am Schaffhauser Elektrizitätswerk an die Thurgauer bricht die Kantonsregierung ihr Schweigen.
Vor den Kopf gestossen hat die Schaffhauser Kantonsregierung vor drei Wochen den Kantonsrat mit dem Entscheid, eine 25-Prozent-Beteiligung am kantonalen Elektrizitätswerk EKS AG zurück- und einen Teil gleich an die EKT AG – Energie des Kantons Thurgau weiterzuverkaufen (die SN berichteten). Der Kantonsrat hatte sich deutlich dafür ausgesprochen, die Beteiligung erst einmal zu halten, bis politische Fragen zur EKS AG geklärt seien. Nun hat die Regierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage von Walter Hotz (SVP, Schaffhausen) ausführlich Stellung zur Kritik aus dem Kantonsparlament genommen und ihr Vorgehen erklärt.
Zunächst äussert die Regierung Verständnis dafür, «dass das Interesse des Kantonsrates an einer Mitsprache in der Entscheidfindung hoch war». Die zeitlich befristete Ausübung eines Vorkaufsrechts über Aktien im Wert von 53 Millionen Franken sei ein in seiner Dimension unübliches Geschäft und tangiere zudem ein «politisch umstrittenes Handlungsfeld». Der Regierungsrat bittet daher um Verständnis, dass er das Informationsbedürfnis der Ratspolitiker «nicht vollständig beziehungsweise erst im Nachhinein» befriedigen konnte. Ebenso klar weist die Regierung darauf hin, dass das Geschäft in ihrer alleinigen verfassungsmässigen Kompetenz liege. «Grundlage konstruktiver Zusammenarbeit ist die Respektierung der zugewiesenen Aufgaben und Entscheidungskompetenzen», heisst es im mehrseitigen Schreiben.
Verhandlungen unter Stillschweigen
Drei Monate hatte die Regierung Zeit, um ihren Entscheid zu fällen. Am 17. Oktober habe sie beschlossen, das 25-Prozent-Aktienpaket zurückzukaufen «unter der Bedingung, dass es an EKT und EKS weiterverkauft werden kann». Verhandlungen mit diesen Firmen seien aufgenommen und darüber Stillschweigen vereinbart worden. Ebenso sei zwischen der Verkäuferin Axpo und den kaufwilligen Zürchern (EKZ) über den aktuellen Wert des Aktienpakets Stilschweigen vereinbart worden, woran man sich habe halten müssen. Die Verhandlungen mit den Thurgauern kamen laut Regierung am 12. Dezember zum erfolgreichen Abschluss. «Dies war demnach keine ‹überhastete› und ‹unnötige› Aktion, sondern eine wohlüberlegte Massnahme», heisst es im Schreiben. Sofort nachdem der Deal am 19. Dezember unter Dach und Fach war, habe man die Geschäftsprüfungskommission vollumfänglich informiert und mit allen Unterlagen und Dokumenten beliefert.
Sechs Begründungen gibt die Kantonsregierung für ihren Entscheid.
- Aktive Mitbestimmung über die Zusammensetzung des Aktionariats. Die Option EKZ hätte die eigenständige Entwicklung des EKS erschwert. Schaffhausen wäre beim Eintritt der Zürcher nur Juniorpartner geworden.
- Das EKS soll langfristig gestärkt werden, damit es wettbewerbsfähig bleibt, die Versorgungssicherheit im Kanton gewährleisten und angemessene Strompreise garantieren kann. Hierzu diene die strategische Partnerschaft mit EKT, das ein zuverlässiger Partner in ähnlicher Grösse und Stärke sei. EKT beliefere Weiterverteiler und Grosskunden und habe im Gegensatz zum EKS keine gebundenen Privatkunden. Dort sieht die Regierung Synergiepotenzial.
- Kein Abfluss von Kapital beim Kanton wegen in den nächsten Jahren bevorstehender Investitionen.
- Stärkung des Einflusses des Kantons beim EKS von vorher 75 Prozent auf 85 Prozent (durch die Übernahme einer 10-Prozent-Beteiligung durch das Unternehmen selbst).
- Die EKS AG bleibt zu 100 Prozent in öffentlicher Hand (da EKT zu 100 Prozent dem Kanton Thurgau gehört).
- Eine vertiefte Zusammenarbeit mit SH Power bleibt, «sofern von der Stadt überhaupt gewünscht», weiterhin möglich. «Und ist vonseiten des Kantons ausdrücklich erwünscht.»
«In Unkenntnis des Wesentlichen»
Des Weiteren nimmt die Regierung Bezug auf die diversen Vorstösse aus dem letzten halben Jahr zum Thema EKS. So forderte ein Postulat, eine stärkere Zusammenarbeit des EKS mit dem städtischen Stromunternehmen SH Power zu prüfen. Diese Prüfung habe stattgefunden, schreibt die Regierung. Ein Treffen zwischen dem Baudirektor (und Verwaltungsratspräsidenten der EKS AG), dem Stadtpräsidenten und dem Leiter von SH Power habe klar ergeben, dass «eine strategische Partnerschaft oder Zusammenarbeit zurzeit nicht möglich sind».
Im gleichen Postulat wurde verlangt, dass keine Abmachungen und Verträge unterschrieben werden sollen, bis ebenjene künftige Zusammenarbeit mit SH Power geklärt sei. Mit dem Verkauf von 15 Prozent der Aktien an die Thurgauer sei aber bloss eine strategische Partnerschaft beschlossen worden, so die Regierung. Künftige Zusammenarbeitsverträge (zum Beispiel in einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft) ständen auf einer anderen Ebene und aktuell gar nicht zur Diskussion. Auch in diesem Sinne sei das Anliegen des Postulats beachtet worden.
Ein weiteres Postulat Anfang Dezember, das die Regierung zum Wahrnehmen des Vorkaufsrechts beauftragte, habe damit die Forderung verknüpft, die Aktien zu halten, bis alle hängigen Vorstösse betreffend EKS geklärt seien, schreibt die Regierung: Der Kantonsrat habe dieses Postulat «ohne die entsprechende Vorbereitung und ohne Kenntnis der wesentlichen Elemente überwiesen», also ohne Kenntnis des Kaufpreises, der Identität möglicher Kaufinteressenten sowie strategischer Überlegungen.