Den Hund nur kurz im Auto gelassen

Dario Muffler | 
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Bei rund 30 Grad musste ein Hund im Auto ausharren. Symbolbild: Pixabay

Nach dem Rechtsgrundsatz «in dubio pro reo» hat das Kantonsgericht Schaffhausen gestern einen 78-Jährigen freigesprochen. Ihm war Tierquälerei vorgeworfen worden.

Bellend und an der Kopfstütze des Autositzes angebunden – so habe eine Passantin im vergangenen Juli einen Hund in einem Auto vor dem Hotel Bahnhof in Schaffhausen vorgefunden. Am besagten Samstagmittag schien die Sonne, und es herrschten sommerliche Temperaturen von rund 23 Grad. Da das Auto in der prallen Sonne stand, stieg die Temperatur im Inneren des Fiat Panda auf über 30 Grad. Die Frau hatte Mitleid mit dem Tier, rief deshalb die Polizei und erstattete Anzeige gegen den Hundebesitzer. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl aus. Darin beschuldigte sie den 78-jährigen Halter des Hundes der Tierquälerei und forderte eine Geldstrafe sowie eine Busse.

Gestern wurde der Beschuldigte vor dem Kantonsgericht freigesprochen. Nach halbstündiger Beratung begründete Einzelrichterin Dina Weil das Urteil mit dem Rechtsgrundsatz «in dubio pro reo» – zu Deutsch: im Zweifel für den Angeklagten. «Der Sachverhalt wurde bestritten, weshalb er mit Beweisen erklärt werden muss», so Weil. Da aufgrund der Aktenlage Zweifel an der Tat bestünden, sei der Beschuldigte freizusprechen.

Entzugsangst sorgte für Bellen

Zuvor hatte der Angeklagte in seinen Schilderungen mehrmals betont, wie sehr ihm das Tier am Herzen liege. «Ich bin 24 Stunden mit dem Tier zusammen, ohne Wenn und Aber», sagte er. In seinen Äusserungen erklärte der Angeklagte auch, weshalb der Hund gebellt habe. «Er leidet unter Entzugsangst», sagte er. Der Hund beginne zu bellen, sobald er sich von ihm entferne. «Als ich zum Auto zurückgekommen bin, hat er dann ja auch geschwänzelt und war nicht von der Hitze geschwächt», so der Rentner.

Dass er den Hund überhaupt allein gelassen habe, habe daran gelegen, dass er in der Post am Bahnhof einen wichtigen Brief aufgeben musste, der am Montag beim Empfänger ankommen sollte. Dass das Auto in der prallen Sonne gestanden habe, gab der Hundehalter zu. «Es ging nicht anders, alle offiziellen Parkplätze waren besetzt, und die Zeit drängte», führte er aus. Er sei dann lediglich zehn Minuten in der Poststelle gewesen und nicht die 20 bis 30 Minuten, die im Strafbefehl festgehalten wurden. «Wenn es länger als zehn Minuten gegangen wäre, dann wäre ich nochmals zum Auto», so der Hundehalter. Zudem habe er die Fenster des Autos geöffnet – so weit, dass der Hund nicht hinausspringen könne. «Das war auch der Grund, weshalb ich ihn angeleint habe», so der Beschuldigte.

Das Strafmass von 14 Tagessätzen zu 60 Franken und einer Busse von 300 Franken erachtete der Angeklagte als «restlos überzogen». «Ich bin ein Tierliebhaber», sagte er. Dem Hund gehe es heute gut, das könne jeder bestätigen, der ihn kenne.

Staat trägt die Verfahrenskosten

Die Staatsanwaltschaft war gestern nicht anwesend, um weitere Ausführungen zur Anklage zu machen. Sie kann jedoch Berufung gegen das Urteil des Kantonsgerichts einlegen. Die Verfahrenskosten gehen zulasten der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte zeigte sich erleichtert über das Urteil.

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