Geheime Schmuckstücke auf dem Randen

Dario Muffler | 
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Begehrt sind sie, die Randenhäuschen. Nur ein kleiner Kreis besitzt eine dieser Residenzen inmitten der Natur. Wer ein Häuschen hat, ist glücklich – dass das ein Privileg ist, dessen sind sich die Besitzer bewusst.

Die Aussicht ist atemberaubend, vom Alltagslärm ist nichts zu hören – nur der Traktor eines Bauers, der eine Wiese mäht. Hier und dort blitzt wieder etwas zwischen den Baumkronen oder den hohen Sträuchern auf. Die Sonne spiegelt sich an diesem Tag in Fenstern oder prallt von Schornsteinen aus Kupfer ab – und das mitten in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler), dem Randen. Was so aufblitzt, sind Bestandteile von Randenhäuschen: die Freizeitjuwele von Schaffhausern, die nicht am Hungertuch nagen.

«Keine begehrten Objekte»

Das war nicht immer so. Einst standen einfache Hütten auf dem Randen. Thomas Tritschler erinnert sich, dass sein Vater vor rund 60 Jahren eine alte Hütte gekauft hat. Alles andere als eine Luxushütte: «Es war ein besserer Schopf mit Heubetten, einem grossen Tisch und einem Ofen», erzählt er. «Das Wasser hat man zur Hütte getragen», sagt Tritschler. Es gab auch keine Gourmetmenüs: Dosenravioli standen am häufigsten auf der Speisekarte. «Begehrte Objekte waren diese Hütten nicht», so Tritschlers Fazit.

«Es war ein besserer Schopf mit Heubetten, einem grossen Tisch und einem Ofen.»

Thomas Tritschler, über die ersten Randenhäuschen

Wer eine dieser Hütten besass, war sehr naturverbunden und scheute auch die Arbeiten, die anfielen, nicht. In unmittelbarer Nähe zum Hagenturm steht die 60 Jahre alte Hütte, die der Vater von Thomas Tritschler gekauft hat. Heute gehört sie seinem Bruder Markus Tritschler. Dieser bereitet gerade das Abendessen vor, ein Feuer brennt bereits. Für ihn ist der Ort hier ein Alltagsausgleich: «Man ist hier fernab der Zivilisation.» Das kleine Häuschen wirkt sehr gepflegt. Die Fassade ist schön gestrichen, alles ist hübsch eingerichtet. In einer Ecke stehen ein Holz- und ein Gasherd. Regenwasser wird durch einen Quarzsandfilter gepresst und verwendbar gemacht. Früher spendeten Petrollampen Licht, heute wird mit Solarpanels Strom erzeugt. Anschluss ans Stromnetz gibt es bis heute nicht.

Neue Komfortansprüche

Diese wenig begehrten Hütten entstanden vor 1960. Erst in den 1960er-Jahren begann das Interesse an Ferienhäuschen stark zu wachsen. 1961 wurden die Bedingungen für den Bau aber verschärft. «Es begann eine neue Ära», sagt Tritschler. «Das ist der Schritt von der Randenhütte zum Randenhaus.» Die Einschränkungen hatten zur Folge, dass nicht nur das Land für das Gebäude, sondern auch jenes für die Zufahrten gekauft werden musste. Im Zuge dieser Veränderung war es ein neues Klientel, das auf den Randen kam. Thomas Tritschler sagt: «Diese Leute hatten Ansprüche und wollten einen gewissen Komfort.» Es entstanden um einiges grössere Häuser.

Einige Jahre nach der Verschärfung der Bauverordnung wurde ein gänzliches Bauverbot erlassen. Die Folge: Der Wert der Häuschen stieg. Und er steigt noch immer, wenn ein Besitzer sein Häuschen in einem guten Zustand hält. Über die Summen, für die ein Häuschen den Besitzer wechselt, ist wenig bekannt. Das liegt daran, dass die Häuschen in aller Regel unter der Hand weitergegeben werden – sofern sie nicht innerhalb der Familie weitervererbt werden, was in den meisten Fällen geschieht. Wenn sich einmal ein Inserat finden lässt, bewegt sich der Kaufpreis bei mindestens 200 000 Franken. Ein heutiger Besitzer, der anonym bleiben möchte, berichtet sogar von einem Kaufpreis von über 350 000 Franken. Der eigentliche Wert der Häuser liege oftmals weit darunter, sagt Kantonsrat Thomas Hauser, der mit seiner Frau Katrin ein Häuschen oberhalb von Schleitheim besitzt. «Wer das will, soll es zahlen», sagt er. «Liebhaber eben.»

«Eine Oase der Ruhe»

Auch Hausers sind begeisterte Randenbesucher. Sogar einen Namen hat ihr 1963 gebautes Häuschen. Auf einer Metalltafel steht «Göfi», was im Siblinger-Dialekt Häuschen bedeutet. Für Lili Lauber, die Mutter von Katrin Hauser, hat das Haus, das ihr Mann einst gebaut hat, grosse Bedeutung. «Es war für uns immer eine Oase der Ruhe», sagt sie. Tatsächlich sorgen das Panorama und die Stille dafür, dass der Puls sinkt und sich das Gemüt hebt. Ein Gefühl, das die Besitzer von Randenhäuschen schätzen. Dass es ein Privileg sei, darüber sei sie sich bewusst, erzählt eine Besitzerin. Es habe auch Situationen gegeben, in denen der Neid spürbar gewesen sei. Vielleicht deshalb mögen die Besitzer nicht über ihre Häuschen sprechen. Einige von den SN angefragten Besitzer winkten nämlich ab.

Alles in allem stehen rund 60 Hütten verteilt auf den Gemarkungen der Gemeinden Bargen, Beringen, Merishausen, Schaffhausen, Schleitheim und Siblingen. Wer keinen Zugang zu einem dieser begehrten Wochenend- und Feriendomizile hat, für den gibt es verschiedene Hütten von Vereine wie etwa dem Satus Neuhausen oder auch eine Hütte des Schweizer Alpen-Clubs. Das ermöglicht, dass grundsätzlich alle Schaffhauser nachvollziehen können, welchen Reiz ein Sonnenuntergang auf den Höhen des Randens ausstrahlt – sei es auf dem Hagen über Merishausen, zwischen Schleitheim und Beggingen oder oberhalb von Hemmental.

Randenhäuser: Bereits früh wurde ein Bauverbot verhängt, das dann wieder gelockert wurde

Randenhütten sind nicht zuletzt begehrte Objekte, weil seit vielen Jahren keine Neubauten im Randengebiet zugelassen sind. Ein Hin und Her zwischen Natur- und Landschaftschützern sowie Interessenten für Ferienhäuschen in diesem geschützten Gebiet beginnt bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

1946 erlassen die Gemeinden Merishausen und Hemmental de facto ein vollständiges Bauverbot für den gesamten Randen. In einem nächsten Schritt sperrt Merishausen 1953 sämtliche Strassen und Güterwege für den allgemeinen motorisierten Verkehr. Nur wer eine Sonderbewilligung hat, kommt noch mit dem Auto zum Hagen hinauf. 1956 werden die Schaffhauser aber vom Bundesgericht zurückgepfiffen: Das generelle Bauverbot sei unverhältnismässig, urteilt die oberste richterliche Instanz der Schweiz.

Gleichwohl wird weiter für den Randenschutz gekämpft. Die Merishauser Bauverordnung von 1961 schränkt den Bau von Randenhäusern wieder ein. 1971 erlässt der Regierungsrat eine neue Erschliessungsverordnung . Damit wird auch dem Bauen von Wochenendhäusern Einhalt geboten.

Gemäss des damaligen Bundesrechts und des darauf gestützten kantonalen Rechts ist nicht einmal der Wiederaufbau eines abgebrannten Häuschens mehr möglich. Das ruft Widerstand hervor.

1990 entscheidet das Kantonsparlament, dass ein Wiederaufbau von zonenfremden Bauten, was die Ferienhäuser sind, im Rahmen einer sogenannten Besitzstandsgarantie möglich sein sollte. 1991 erlässt der Regierungsrat diese neue Randenverordnung.

Das heutige Bundesgesetz für Raumplanung schützt Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen. Mit einer Bewilligung dürfen diese Bauten «massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden», heisst es im Gesetzestext. Gemäss Angaben des kantonalen Planungs- und Naturschutzamtes werden grundsätzlich keine Ausbauten bewilligt. Ausnahmen bilden etwa Trockentoiletten oder kleinere Unterstände, die sich aber in die Landschaft einpassen müssen. Umbauten dürfen nur im selben Volumen stattfinden. (dmu)

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