Referenzzinssatz sinkt auf Rekordtiefe

Mieter im Kanton Schaffhausen haben seit heute die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion zu beantragen.
Mieter im Kanton Schaffhausen haben seit heute die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion zu beantragen. Dies, weil der Referenzzinssatz für Mieten auf Rekordtiefe gesunken ist. Der Zinssatz ist um 0,25 Prozentpunkte gesunken und beträgt neu 1,5 Prozent. Um eine Mietzinssenkung geltend zu machen, muss der Mieter die Reduktion schriftlich beim Vermieter beantragen. Falls dieser keine Antwort gibt oder den Antrag ablehnt, soll der Mieter sich an die Schlichtungsstelle wenden, sagt der Präsident des Schaffhauser Mieterverbands, Jürg Tanner, gegenüber Radio Munot. Das letzte Mal ist der Referenzzinssatz im Jahr 2015 gesunken.