Kundendaten illegal mitgenommen

Tito Valchera | 
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Beim Stellenwechsel soll der Beschuldigte verschiedene Kundendaten und -reisepläne mitgenommen haben. Bild: Symbolbild Pixabay

Als Filialleiter hat ein Angeklagter 2012 in zwölf Fällen Daten über Reisepläne von Kunden beim Stellenwechsel mitgenommen. Gestern hat ihn das Kantonsgericht dafür verurteilt.

Das Schaffhauser Kantonsgericht behandelte gestern einen Fall aus der Reisebranche. Beim Stellenwechsel soll der Beschuldigte als Geschäftsführer eines grösseren Schaffhauser Reisebüros verschiedene Kundendaten und -reisepläne mitgenommen haben. Diese nutzte er dann im neuen Reisebüro. Wie Einzelrichterin Eva Bengtsson gestern ausführte, «hat der Beschuldigte mit einigen wenigen Handlungen zahlreiche Tatbestände erfüllt».

Zur Anklage standen zwölf Fälle von Reisebürokunden, die 2012 beim Beschuldigten eine Reise buchen wollten. Einige gingen bloss in die Filiale des neuen Arbeitgebers und informierten sich über Preise und Reisemodalitäten, andere reservierten bereits Flüge im hausinternen Buchungssystem. Wiederum andere hatten bereits detaillierte Reisepläne erstellt.

Kundendaten mitgenommen

Das Pikante dabei: Alle diese Reisewilligen buchten ihre Ferien letztlich beim neuen Reisebüro. Um dies zu ­erreichen, soll der 51-jährige Beschuldigte laut Anklage vor seinem Arbeitgeberwechsel mehrfach Daten beschädigt und Urkunden unterdrückt haben, indem er Kundendaten in der firmeninternen Software löschte und diese am neuen Arbeitsort verwendete. Weiter habe er sich der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht, da er Aufträge, die er zum Teil im alten Reisebüro initiiert habe, am neuen Arbeitsort in Form von gebuchten Reisen zu Ende gebracht habe. Sein damaliges Verhalten sei ein Vergehen gegen das Gesetz gegen den ­unlauteren Wettbewerb.

Der Beschuldigte bestritt an der Verhandlung vehement, diese Taten begangen zu haben. Das alles sei für ihn «unbegreiflich, ein Albtraum und absolut rufschädigend». Sein ganzes fünfköpfiges Team hätte damals auf das Buchungssystem zugreifen können. Mit der Zeit habe er sich einen grossen Bekanntenkreis innerhalb und ausserhalb seines Arbeitsumfeldes in Schaffhausen aufgebaut. Das sei in der Reisebranche, die auf persönlichen Beziehungen basiere, grundlegend. Den Grossteil dieser in der Anklageschrift erwähnten Kunden kenne er persönlich gut bis sehr gut, einige schon dreissig Jahre lang. «Ich habe ihnen im privaten Umfeld mitgeteilt, dass ich die Stelle wechseln werde», so der angeklagte Mann. Die Betroffenen hätten aus eigenem Antrieb bei ihm am neuen Arbeitsplatz die Ferien gebucht.

Das Kantonsgericht sah es aber als erwiesen an, dass er diese Straftaten begangen habe und sich teilweise auch finanziell bereichern wollte. «Es spielt keine Rolle, ob ihre persönliche Beziehung beim Abschluss der Reisen eine Rolle gespielt hat oder nicht – die Arbeitsergebnisse gehörten dem damaligen und nicht dem neuen Reisebüro», schloss Bengtsson. Sie sprach den Angeklagten in allen Punkten schuldig, sah aber von einer Bestrafung ab. Der Verurteilte muss das ehemalige Reisebüro mit 6120 Franken entschädigen, diesem eine Genugtuung von 20 000 Franken entrichten und die Prozessgebühren übernehmen.

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