Banker erleichtert UBS um viel Geld

Pascal Schmidlin | 
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Ein UBS-Mitarbeiter der Neuhauser Filiale erleichterte die Bank im Jahr 2015 um rund 1,1 Millionen Franken. Der Fall weckt Erinnerungen an das Jahr 2009, als eine Mitarbeiterin derselben Filiale rund 3 Millionen Franken veruntreute. Bild: Selwyn Hoffmann

1,1 Millionen Franken hat ein Mitarbeiter der UBS-Filiale Neuhausen veruntreut. Dafür wurde er nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall erinnert an 2009, als dieselbe Filiale betroffen war.

20 Monate bedingte Freiheitsstrafe bei zweijähriger Probezeit: Dieses Urteil fällte das Schaffhauser Kantonsgericht gestern Morgen im Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Neuhauser UBS-Filiale. Angeklagt war der Mann wegen mehrfacher Veruntreuung – in einem Fall, in dem es um eine ominöse Erbschaft und viel Geld ging.

Wann die Geschichte ihren Anfang nahm, ist nicht ganz klar. Sicher ist hingegen, dass der Beschuldigte im Herbst 2015 mehrmals höhere Geldbeträge in den Tagestresor der Bank bestellte, obwohl diese gar nicht für ein Bankgeschäft benötigt wurden. Der Angestellte nahm das Geld, ohne es zu verbuchen, aus dem Tresor und übergab es einer Frau. Die Übergaben fanden dabei in der Bank selbst oder auf dem Parkplatz davor statt. Insgesamt 1 106 600 Franken seiner Arbeitgeberin veruntreute der Mann auf diese Art und Weise.

Eine seltsame Erbschaft

Gegen die Frau, sie wohnt in einer Schaffhauser Landgemeinde, ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem separaten Verfahren wegen Betrugsverdacht bereits seit über einem Jahr (SN vom 25. November 2016). Diese hatte – so der Verdacht der Staatsanwaltschaft – dem Bankangestellten vorgemacht, dass sie eine grössere Erbschaft im Ausland erhalten habe. Um diese anzutreten, brauche sie allerdings erst einen höheren Geldbetrag. Der Mann schien überzeugt und trieb in einem ersten Schritt rund eine Million Franken aus seiner eigenen Tasche auf. Aber nicht nur, wie sich an der gestrigen Verhandlung zeigte. «Er nahm das Geld von Bekannten, seiner Familie und seinen Kindern», offenbarte Kantonsrichter Andreas Textor, der den Vorsitz der Verhandlung hatte. Als dieses Geld nicht mehr ausreichte, folgte der Griff in den Banktresor. Weshalb er das machte, wurde auch gestern nicht klar. Sich selbst habe er nicht bereichern wollen. «Ich habe mir durch meine Handlungen nichts erhofft», sagte der Beschuldigte. Erst sei es nur eine Hilfestellung gewesen. Er sei dann in eine Spirale geraten, die er nicht mehr habe stoppen können. «Ich habe die Geschehnisse bis heute nicht verarbeitet», so der Beschuldigte. Er habe sich deswegen gar in eine stationäre psychiatrische Behandlung begeben, sagte sein Verteidiger Matthias Freivogel.

Gericht fordert härtere Strafe

Da die Verhandlung im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde, blieben auch gestern noch viele Fragen offen. Etwa, was es mit der Erbschaft auf sich hat oder wie es der Frau gelang, den Mann zu dessen Taten zu überzeugen.

Klar ist hingegen, dass der Mann mit der Bank eine Vereinbarung abgeschlossen hat, um den erlittenen Schaden zu begleichen. Auch sei er es gewesen, der die Veruntreuung bankintern gemeldet habe, bevor jemand etwas bemerkt hätte. Das sagte die Staatsanwältin Daniela Wüscher, als sie auf Verlangen des Gerichts die geforderte Strafe von 16 Monaten erklärte. Diese erachtete eine Mehrheit des Gerichts nämlich als zu gering. Und so mussten sich die Parteien nochmals besprechen und legten schliesslich einen neuen Urteilsvorschlag über 20 Monate bedingter Freiheitsstrafe vor. Diesen akzeptierte das Kantonsgericht und verurteilte den Beschuldigten.

Teile des Geldes sichergestellt

Auf Anfrage teilte die UBS mit, dass im Verlaufe des Strafverfahrens «erhebliche Geldbeträge und Vermögenswerte sichergestellt und rück- geführt werden». Auch sei nach Bekanntwerden des Vorfalls eine interne Untersuchung eingeleitet und entsprechende Konsequenzen ergriffen worden. Wie diese im Detail aussehen, wollte die Grossbank nicht beantworten. Ebenso die Frage, wie der Angestellte – der mittlerweile nicht mehr bei der UBS arbeitet – einen so grossen Betrag an sich nehmen konnte, ohne dass dies jemandem aufgefallen ist. «Die UBS nimmt zu internen Prozessabläufen keine Stellung», so die Bank.

Parallelen zu einem Fall von 2009

Kundengelder seien vom Vorfall allerdings keine betroffen gewesen, teilte die UBS mit. Ebenso sei die Geschäftstätigkeit der UBS Neuhausen nie gefährdet gewesen, und nach dem Vorfall seien «verschiedene Optimierungen, Prozess- beziehungsweise Kontrollmassnahmen» geprüft und umgesetzt worden.

Der Fall weist starke Ähnlichkeiten zu einer Veruntreuung auf, die 2009 aufgeflogen war. Damals entnahm ebenfalls in der UBS Neuhausen eine Angestellte in einer ähnlichen Position über mehrere Jahre insgesamt rund drei Millionen Franken aus dem Tresor und verspielte dieses Geld in Casinos.

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