Steuererklärung – Wo kann ich sparen?

Jessica Huber | 
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Mit diesen Tipps können Sie Steuern sparen. Bild: Jessica Huber

Ende März ist es soweit: Die Steuererklärung ist fällig. Wer dieses Jahr endlich mal fristgerecht die Steuererklärung einreichen und zusätzlich noch ein paar Franken sparen möchte, der sollte sich diese fünf Tipps merken.

Einmal jährlich müssen wir unseren Taschenrechner zücken und Rechenschaft gegenüber dem Finanzamt in der Form der Steuererklärung ablegen. Wer jedoch geschickt agiert und gewisse Abzüge macht, der kann dafür sorgen, dass ein paar Franken mehr im eigenen Portemonnaie übrig bleiben.

Die Fahrtkosten

Bild: Selwyn Hoffmann
Bild: Selwyn Hoffmann

 

Im Art. 28ABs 1 lit. a der Dienstanleitung zum Schaffhauser Steuergesetz ist vermerkt: «Abziehbar sind die notwendigen und selbst zu tragenden Auslagen für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Ein Abzug ist zulässig, wenn der Fussweg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte (auf einer plausiblen Route) mind. 1,5 Kilometer beträgt. Ermittelt wird die Distanz mit Google Maps.» Genauer bedeutet dies, dass das Monats- oder Jahresabonnement für die tatsächlichen Auslagen geltend gemacht wird und somit mindestens 700 Franken abgezogen werden kann. Dann ist aber kein zusätzlicher Abzug im Sinne der Benutzung eines Velos möglich. Genaueres finden Sie hier

Das Essen

kantine

 

Wer mittags keine Chance hat nach Hause zu gehen, der darf auch Abzüge bezüglich der Verpflegung in der Steuererklärung machen. Auf Bundesebene beträgt der volle Abzug 15 Franken pro Tag bzw. 3200 Franken im Jahr. Gibt es am Arbeitsort eine Kantine, halbieren sich die Abzüge. Aber Achtung! Wichtig für die Möglichkeit des Verpflegungsabzuges ist die Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsort: Liegen Wohn- und Arbeitsort in der gleichen Gemeinde, wird in der Regel kein Verpflegungskostenabzug gewährt. Dies gilt auch, wenn beispielsweise der Arbeitsort in Neuhausen und der Wohnort in Schaffhausen oder der Wohnort in Neuhausen und der Arbeitsort in Beringen liegen. Ebenfalls sind die Aufenthaltsdauer sowie ein gut ausgebauter Fahrplan des öffentlichen Verkehrs ausschlaggebend. Alles dazu finden Sie hier

Die Schulbank drücken

klassenzimmer

 

Wer im Steuerjahr eine Weiterbildung gemacht hat, die wesentlich für den ausgeübten Beruf ist, der darf auch diese Kosten abziehen. Pauschal darf im Kanton Schaffhausen 500 Franken als Abzug definiert werden. Maximal liegen 12 000 Franken pro Jahr drin. Aber Achtung! Die Erstausbildung zählt nicht als abzugsfähige Leistung.

Der teure Körper

arzt

 

Es lohnt sich die hohen Arztrechnungen zu sammeln, denn auch diese können teilweise vom Einkommen abgezogen werden, sofern sie nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. Dazu gehören alle Krankheitskosten, die 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. In einem Krankheitsfall erhöht sich bei hoher Franchise die Chance, dass Sie die Kosten vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Steht eine grössere Zahnsanierung mit mehreren Behandlungen an, sollten sämtliche Eingriffe innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden.

Die Schulden

franken

 

Wer sich Geld geborgt hat, muss dieses nicht unbedingt versteuern. Darlehenszinsen – beispielsweise für Hypotheken, Bankkredite oder Privatkredite – dürfen vom Einkommen abgesetzt werden. Dies gilt nur für die Zinsen und nicht für Beträge, die für das Rückzahlen des Kredits aufgewendet werden (Amortisation). Ebenfalls nicht abgezogen werden können die Kosten für Leasing.

Der Extra-Tipp:

Vorrausschauend Sparen

Wer bereits ein Jahr zuvor in die dritte Säule einzahlt, kann dies im kommenden Steuerjahr gänzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse ist der Abzug für das Jahr 2016 auf maximal 6 768 Franken festgelegt.

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