Maturitätsschule: Das ist neu

Die Kantone Schaffhausen und Thurgau haben eine Revision der Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene (TSME) beschlossen.
Hintergrund ist eine Änderung des Bundesrechts, wonach neu auch Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität nach erfolgreichem Absolvieren einer Ergänzungsprüfung («Passerellenprüfung») an einer universitären Hochschule studieren können. Die Möglichkeit bestand bislang bereits für die Absolventinnen und Absolventen einer Berufsmaturität. Die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene führte bereits bisher einen «Passarellenkurs». Mit der Anpassung der Vereinbarung wird der Kurs neu auch für Inhaberinnen und Inhaber von Fachmaturitätszeugnissen geöffnet. Ebenfalls geändert wurde die Beitragsregelung zwischen den beiden Vereinbarungskantonen: Neu ist der stipendienrechtliche Wohnsitz – und nicht mehr der zivilrechtliche – entscheidend.