Kein Pardon für Gucklochfahrer

Daniel Zinser | 
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Ist das Sichtfeld des Autofahrers durch vereiste Scheiben stark eingeschränkt, kann das sogar zu einem Führerausweisentzug führen. Bild SHPol

Wer sich mit vereisten Scheiben oder Schnee auf dem Autodach von der Schaffhauser Polizei erwischen lässt, wird streng gebüsst.

Regelmässige Autofahrer, die ihr Gefährt im Winter nicht sicher in einer Garage verstauen können, kennen das Problem. In den meisten Fällen ist man schon im Stress, wenn man sich frühmorgens zur Arbeit aufmachen will, und dann sind auch noch alle Scheiben vereist und das Auto total mit Schnee bedeckt. Das Auto vom Schnee zu befreien und die Scheiben zu enteisen, kostet wertvolle Minuten. Dazu ist es kalt und ungemütlich. Jede Menge Gründe eigentlich, diese Arbeit etwas weniger gründlich auszuführen. Dies ist aber ganz und gar nicht zu empfehlen: Ist man als sogenannter Gucklochfahrer auf den Strassen unterwegs und hat Schnee und Eis auf dem Dach, gefährdet man nicht nur sich selber und die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern nimmt auch eine saftige Busse in Kauf.

Auswärtige zahlen 1000 Franken Depot

Die Höhe dieser Busse kann laut Cindy Beer, Mediensprecherin der Schaffhauser Polizei, von Fall zu Fall variieren. Es komme ganz darauf an, wie stark die Betriebssicherheit des Fahrzeugs eingeschränkt sei. Allzu günstig kommt man in der Regel aber nicht weg. Ein nicht in der Schweiz wohnhafter Autofahrer, der auf Schweizer Strassen mit nicht gereinigten Scheiben erwischt wird, muss zum ­Beispiel sogleich ein Depositum von 1000 Franken hinterlegen. Wie viel er letztendlich bezahlen muss, ist auch hier von Fall zu Fall verschieden.

Ist das Sichtfeld des Autofahrers durch vereiste Scheiben stark eingeschränkt, kann das sogar zu einem Führerausweisentzug führen. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts und der kantonalen Gerichte handelt es sich beim Fahren mit vereisten und/oder schneebedeckten Scheiben zumindest um einen Fall von mittelschwerer Verkehrswiderhandlung. Dessen Ahndung führt zu einem Führerausweisentzug von mindestens einem Monat, weitere Strafverfahren und Administrativverfahren nicht eingeschlossen. Bei schwereren Fällen liegt nach Strassenverkehrsgesetz sogar grobfahrlässiges Handeln vor. Die Mindestdauer des Führerausweisentzugs beträgt dafür drei Monate.

600 Franken für Schnee auf dem Dach

Auch mit Schnee auf dem Auto ist nicht zu spassen. Bei abrupten Bremsmanövern kann der Schnee verrutschen und die Sicht beeinträchtigen. Schnee auf dem Fahrzeug gilt daher laut Cindy Beer ebenfalls als Beeinträchtigung der Betriebssicherheit. Sollte man von der Polizei erwischt werden, muss man mit einer Busse von mindestens 600 Franken rechnen.

Oft eingreifen muss die Polizei glücklicherweise aber nicht. In den letzten zwei Jahren wurden im Kanton Schaffhausen nur gerade 32 Autofahrerinnen und Autofahrer angehalten und aus den oben erwähnten Gründen verzeigt.

Will man als Autofahrer auf Nummer sicher gehen, gilt es zu beachten, dass im Verkehr eine rundum gute Sicht gegeben sein muss. Das heisst, Scheiben, die für die Sicht des Autofahrers nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Sicht erlauben. Die direkte Sicht sowohl nach vorn als auch nach hinten über die Spiegel muss also frei sein. Dazu müssen Frontscheibe, Rückscheibe und zumindest die Scheiben vorne rechts und links von Eis und Schnee befreit sein. Hat es über Nacht geschneit, müssen zusätzlich Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie Fahrzeugdach und Motorhaube vom Schnee befreit werden. Wer all diese Ratschläge befolgt und sich auch sonst an alle Verkehrsregeln hält, sollte bussenfrei durch den Winter kommen.

«Für die Höhe der Busse kommt es ganz darauf an, wie stark die Betriebs- sicherheit des Fahrzeugs eingeschränkt ist.»

CINDY BEER

Mediensprecherin der Schaffhauser Polizei

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