3G im ÖV in Deutschland: Was die Grenzregion beachten muss

Ralph Denzel | 
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In Deutschland gilt ab Mittwoch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln 3G. Bild: zVg/DB

Deutschland verschärft seine Coronamassnahmen im öffentlichen Verkehr. So gilt ab Mittwoch für sämtliche Busse und Züge in Deutschland 3G. Das bedeutet: Wer mitfahren will, muss entweder genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet sein. So wird ein negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht vorausgesetzt, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ wird auch ein negativer PCR-Test anerkannt. Speziell in Deutschland gilt zusätzlich: Die Coronainfektion darf nicht älter als 180 Tage zurückliegen, da man sonst nicht mehr als «genesen» gilt. Ausserdem müssen nach der zweiten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sein, erst ab dann gilt man als «geimpft». Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler sind davon ausgenommen.

Kontrollen sollen stichprobenartig vom Sicherheits- und Kontrollpersonal durchgeführt werden, teilte die Deutsche Bahn, die auch viele Regionalbusse in der Grenzregion betreibt, in einer Medienmitteilung mit,

Kontrolliert werde dabei nur während der Fahrt und nicht etwa beim Einstieg. Die 3G-Regel gelte nur für die Züge und Busse, nicht für Bahnhöfe und Bahnsteige.

Vor allem für die Grenzregion bringt das einige Fragen: So gibt es mehrere Züge, die über deutsches Gebiet fahren. Das betrifft unter anderem die S9 oder die S22, die von Schaffhausen nach Zürich über, beziehungsweise nach Jestetten fahren. Braucht es dort zukünftig auch einen Schnelltest, wenn man nicht geimpft oder genesen ist?

Regeln des Landes gelten

Eine klare Antwort gibt es dort noch nicht. Reto Schärli, Mediensprecher bei der SBB, sagt: «Wir sind noch in der Abklärung, ob auch auf Strecken, die nur kurz über deutsches Gebiet führen, eine Zertifikatspflicht besteht.»

Wer hingegen direkt nach Deutschland fährt, kommt zukünftig nicht mehr um einen 3G-Nachweis herum. Wer diesen dann nicht erbringen kann, für den ist die Fahrt im Zweifel schnell zu Ende: So ist vorgesehen, dass man dann am nächsten Halt aussteigen muss. Ein Verstoss gegen die 3G-Regel gilt dabei als eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bussgeld belegt ist – und diese kann sehr teuer werden: So sieht das deutsche Infektionsschutzgesetz vor, dass dort Bussen zwischen 2500 und 25'000 Euro fällig werden.

Reisende haben danach noch die Möglichkeit, direkt vor Ort an dem Bahnhof, wo sie aussteigen mussten, einen Schnelltest unter Aufsicht nachzuholen – oder die Fahrt ist komplett beendet. Im Zweifel kann auch die Bundespolizei zur Unterstützung herbeigezogen werden.

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