Scheffelhalle: Brandstifter muss für mehrere Jahre ins Gefängnis

Ralph Denzel | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Am 17. November brannte die Scheffelhalle in Singen ab. Bild: Gudrun Trautmann

Das Urteil ist gefallen: Der Mann, der für den Brand der Scheffelhalle verantwortlich ist, muss eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten antreten. Das verkündete das Landgericht Konstanz am Montagnachmittag. Von einer Unterbringung in einer Psychiatrie wurde bei dem Mann abgesehen. Es sei nicht davon auszugehen, dass es sich um einen pathologischen Brandstifter handle.

Die Anklage hatte eine Haft von vier Jahren und zwei Monaten gefordert und als Argument gebracht, dass der Mann, der früher Mitglied der Feuerwehr gewesen war, sehr genaues Wissen über Brände hätte haben müssen. Die Verteidigung hatte hingegen auf Fahrlässigkeit plädiert: Dass die Scheffelhalle abbrenne, habe ihr Mandant nie gewollt.

Der 36-Jährige war Anfang April in Singen verhaftet worden. Auf die Schliche gekommen waren die Behörden, weil der Mann zuvor bereits mehrere kleine Brände gelegt hatte. Er legte ein umfassendes Geständnis ab.

Die Scheffelhalle war vor 95 Jahren als Provisorium für ein Sängerfest in Singen am Hohentwiel gebaut worden und war, bevor die Stadthalle 2007 eröffnet wurde, lange Zeit Singens Festhalle. Vor allem für die Fasnachtszunft «Poppele» war sie bis zum Brand am 17. November 2020 die Heimat.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren