Singener Gemeinderat debattiert nach Gerichtsurteil zu Tschibo-Fall

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In Singen dürfen Gastwirtschaften nur eröffnet werden, wenn sie auch eine öffentlich zugängliche Toilette zur Verfügung stellen würden.

Ein Rechtsstreit hat eine Regelung der Stadt Singen unwirksam gemacht, da sie deren Kompetenzen überschritt. Das soll jetzt geändert werden.

In Singen wird aktuell um eine neue sogenannte Sondernutzungsausstattung debattiert. Dies weil ein Rechtsstreit die aktuelle Regelung für den öffentlichen Raum in Singen unwirksam gemacht hat. Die Firma Tchibo hatte gegen die Stadt Singen geklagt und gewonnen. Die Stadt Singen will Gastwirtschaft in der Fussgängerzone nur erlauben, wenn das Geschäft dazu ein kostenloses Gäste-WC anbietet. Dies wollte Tchibo nicht akzeptieren und zog vor den Verwaltungsgerichtshof. Da die Stadt mit der Regelung teils ihre Kompetenzen überschreitet, gab das Gericht Tchibo recht. Singen hat damit aktuell keine gültige Regelung in diesem Bereich und will diese schnellstmöglich wieder auf den Weg bringen. Laut dem Südkurier will der Gemeinderat allerdings noch Änderungswünsche einbringen.

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