Tiefenlager und Fluglärm: Jetzt wird interveniert
Die Gemeinde Rüdlingen hat von der Flughafen Zürich AG eine Anfrage über die «Entschädigung betreffend Minderwertenentschädigung wegen übermässigem Fluglärm beziehungsweise indirekten Überflügen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich» erhalten. Der Gemeinde wurde für eine Antwort eine Frist bis zum 16. Dezember eingeräumt. Rüdlingen verlangt hingegen eine Fristerstreckung und möchte sich frühestens im Januar 2023 dazu entscheidend äussern, wie aus der Medienmitteilung der Gemeinden Rüdlingen und Buchberg hervorgeht. Buchberg ist deshalb mit im Boot, weil man davon ausgeht, dass auch die Nachbargemeinde demnächst so ein Schreiben erhält. Unter anderem fordern die Gemeinden, dass auch die Lärmbelastung zwischen 22 und 23.30 Uhr berechnet wird, ehe über zulässige Lärmimmissionen entschieden werde.
Interveniert wird auch bei der Tiefenlager-Abgeltungsfrage. Es sei wichtig, dass die Tiefenlager sicher gebaut werden und damit Werteinbussen von Grundstücken in Buchberg und Rüdingen ausgeschlossen bleiben. Die Gemeinden werden «ein waches Auge auf alle Schritte beim Tiefenlager werfen, damit bei der Sicherheit nicht plötzlich doch gespart wird», heisst es in der Medienmitteilung.