Schaffhauser Kantonalschwingfest darf mit Publikum stattfinden

Schaffhauser Nachrichten | 
Noch keine Kommentare
Die Veranstaltung darf am 21. Juni 2021 in Thayngen mit Publikum vor Ort stattfinden. Symbolbild: Pixabay

Nachdem das Organisationskomitee noch im April mitgeteilt hatte, dass das Schaffhauser Kantonalschwingfest 2021 als Geisterveranstaltung  stattfinden soll, dürfen die Pforten nun doch für Gäste vor Ort geöffnet werden. Wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht, hat das Kantonalschwingfest eine Bewilligung erhalten, um den Anlass vom 20. Juni 2021 mit Publikum durchzuführen. Somit gilt das Event als eine sogenannte Pilotveranstaltung, die ab Juni mit einer Bewilligung gestattet sind.

Für die Durchführung des Schwingfests gelten gemäss OK strenge Vorgaben. Insgesamt dürfen höchstens 1000 Personen vor Ort sein – mit eingeschlossen sind etwa auch die Schwinger oder Mitarbeitende. Somit sollen rund 500 Gäste auf dem Schwinggelände in Thayngen zugelassen sein, schreibt das OK weiter. Zudem gilt eine generelle Maskenpflicht. Einlass erhalten nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Weitere Informationen sind auf der Website des Kantonalschwingfests einzusehen. (bic)

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren