Kantonsrat macht kurzen Prozess

Die Revision der interkantonalen Vereinbarung über soziale Einrichtungen sorgte im Schaffhauser Kantonsrat für keine Diskussionen. Es ging darum, welcher Kanton wann zahlen muss.
Beim Thema «soziale Einrichtungen» hat sich der Schaffhauser Kantonsrat am Montag effizient gezeigt. Die Kantone arbeiten bei der Unterbringung von Personen in sozialen Einrichtungen zusammen. Wie diese Zusammenarbeit aussieht, ist in einer interkantonalen Vereinbarung geregelt. Unklarheit besteht allerdings teilweise bei der Frage, welcher Kanton für die Kosten der Personen in sozialen Einrichtungen aufkommt. Es ist der Wohnsitzkanton und nicht der Kanton, in dem sich die Einrichtung befindet. Um das festzuhalten, wird die Vereinbarung revidiert. Diese Revision hat der Schaffhauser Kantonsrat in der Sitzung vom Montag einstimmig und diskussionslos genehmigt.