Polizeieinsatz wegen «Käpselipistole» in der Schaffhauser Innenstadt

Weil ein 23-jähriger Schweizer während eines Streits eine Spielzeugpistole zückte, ist er jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen.
Auch Imitate fallen unter das Waffengesetz
Die Schaffhauser Polizei weist darauf hin, dass auch Imitationswaffen unter das Waffengesetz fallen. Weitere Informationen hierzu finden sich hier.
Um 13.45 Uhr am frühen Montagnachmittag ging auf der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei die Meldung ein, dass auf dem Bleicheplatz in der Stadt Schaffhausen ein Streit zwischen vier Personen im Gange sei. Dabei würde einer der Streitenden die anderen Personen mit einer Pistole bedrohen. Sofort ausgerückte Polizisten konnten in der Folge die vier Personen stellen und überprüfen. Eine der Personen, ein 23-jähriger Schweizer, trug eine Käpselipistole bei sich. Der Mann wird sich für den Vorfall vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen. (rd)