Steiner Kettensäge-Vorfall muss vom Bundesgericht beurteilt werden

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Der Mann bedrohte Gäste einer Bar mit einer Kettensäge. Das Obergericht hat in nun zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Ein Urteil welches er nicht akzeptiert. Symbolbild: Pixabay

Ein Mann bedrohte im August 2017 Gäste einer Bar mit einer Kettensäge. Nun wird sein Fall vor dem Bundesgericht verhandelt.

Der Kettensäge-Vorfall in Stein am Rhein vom August 2017 wird vom Bundesgericht behandelt. Die Verteidigung des 49-jährigen Beschuldigten hat gegen das Urteil des Schaffhauser Obergerichts Berufung eingelegt. Das Gericht verurteilte den 49-Jährigen in zweiter Instanz wegen Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die Strafe hätte zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden sollen. Die Verteidigung hingegen forderte vor dem Obergericht eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen versuchter Drohung. Der Beschuldigte soll laut Anklageschrift mit einer Kettensäge in einer Bar in Stein am Rhein Besucher bedroht haben. Dies nur wenige Wochen nachdem in der Schaffhauser Vorstadt ein Mann mit der Kettensäge Mitarbeiter eine Filiale der CSS-Krankenkasse angriff und einen davon verletzte. 

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