«Man muss über die Bücher gehen»

Isabel Heusser | 
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In der Kritik: der ­Abstimmungstext zum Buszusammenschluss. Bild: Selwyn Hoffmann

Die AL und der politische Sekretär Claudio Kuster haben beim Regierungsrat Beschwerde wegen der Abstimmungsbüchlein zum 10. Juni eingereicht. Die Regierung ist aber nur für einen Teil der Beschwerden zuständig.

In einer Stimmrechtsbeschwerde verlangt die Schaffhauser AL, die Abstimmung vom 10. Juni über die Zusammenführung von VBSH und RVSH auf städtischer und kantonaler Ebene zu verschieben und die Abstimmungsmagazine zu überarbeiten (SN vom Mittwoch). Grossstadtrat Simon Sepan und Kantonsrat Matthias Frick sehen «schwerwiegende Probleme mit der Vollständigkeit und Sachlichkeit» im Abstimmungsmagazin. Die Zeit reicht gerade noch. Innert einer Frist von 14 Tagen muss der Regierung einen Entscheid fällen. Eingereicht wurde die Beschwerde am 22. Mai – der Beschluss wird also noch vor dem Abstimmungssonntag fallen. Allerdings fällt nur die Beschwerde über die städtische Vorlage in den Kompetenzbereich des Regierungsrates, wie Staatsschreiber Stefan Bilger sagt. «Den Teil der Beschwerde, der den Kanton betrifft, haben wir ans Bundesgericht weitergeleitet.» Dasselbe gilt für die Beschwerde des Politsekretärs Claudio ­Kuster, der sowohl die Busabstimmung als auch diejenige über den Bau des Polizei- und Sicherheitszentrums sowie des Strassenverkehrsamtes verhindern will.

«Eklatanter Widerspruch»

Verabschiedet wurden die Abstimmungsmagazine in den Ratsbüros. Deren Vorsteher – Walter Hotz (SVP) auf kantonaler und Rainer Schmidig (EVP) auf städtischer Ebene – weisen den Vorwurf der Unausgewogenheit zurück. Das Pro-Komitee zum Buszusammenschluss kritisiert die Beschwerden als «zutiefst undemokratisch», weil das Abstimmungsmagazin im Büro des Grossen Stadtrates gründlich diskutiert und in einigen Punkten noch verbessert worden sei. Simon Sepan wundert sich über diese Argumentation. «Es kann doch nicht sein, dass die bürgerliche Mehrheit in den Ratsbüros darüber entscheidet, wie das Abstimmungsbüchlein aussieht.» Für ihn ist klar: «Man muss über die Bücher gehen, damit die Haltung der Vorlagegegner im Magazin künftig genug Platz bekommt.» Die Magazine seien eine wichtige Informationsgrundlage für die Stimmberechtigten, die insbesondere bei komplizierten Vorlagen konsultiert würden. Im Fokus der AL-Beschwerdeführer steht aber insbesondere das kantonale Abstimmungsbüchlein. Dieses widerspreche «eklatant» dem Gebot, dass zwischen dem Textumfang der politischen Mehrheit und der Minderheiten kein offensichtliches Missverhältnis bestehen dürfe. «Es verweist nur eine kurze vierzeilige Passage pauschal auf ablehnende Haltungen mit Verweis auf ‹grundsätzliche Überlegungen zur Verselbständigung›». Und im städtischen Magazin zur Busabstimmung fehle jeglicher Verweis auf die Geltungsdauer des ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und wer ihn wann kündigen könne.

«Das stimmt nicht»

Stadtpräsident Peter Neukomm will die Beschwerde nicht kommentieren, da der Stadtrat in dieser Sache nicht Partei sei und es sich um hängige Rechtsmittelverfahren beim Büro des Grossen Stadtrats handle. Dafür nimmt Finanzreferent Daniel Preisig (SVP) Stellung. «Im Zusammenhang mit der Beschwerde wurden Falschaussagen gemacht, die so nicht stehen gelassen werden können.» Gemäss AL wird im Abstimmungsmagazin der Eindruck erweckt, dass alle Busfahrer nach GAV-Richtlinien entlöhnt werden. Nachweislich gelte der GAV aber nicht für Mitarbeiter, die in Anstellung bei der Rattin AG blieben und trotzdem für die VBSH führen, so die AL. «Das stimmt nicht», sagt Preisig. «Es ist tatsächlich so, dass die Anstellungsbedingungen vereinheitlicht werden und künftig alle unsere Chauffeure nach den gleichen Richtlinien entlöhnt werden. Der GAV gilt auch für die Rattin-Angestellten, die heute für die RVSH fahren.»

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