Mit Feuer und Flamme gegen das Ausbildungszentrum

Zeno Geisseler | 
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Eine Brandübung in Oberwiesen. Bild: zvg

So nicht: Der Kantonsrat ist mit den Plänen der Regierung für ein neues Ausbildungszentrum für Zivilschutz und Feuerwehr gar nicht einverstanden.

In Beringen soll nach dem Willen der Kantonsregierung ein gemeinsames Ausbildungszentrum für den Zivilschutz und die Feuerwehr errichtet werden. Die Abteilung Bevölkerungsschutz und Armee, das kantonale Feuerwehrinspektorat und der Wehrdienstverband Oberklettgau sollen dort auf dem EKS-Areal zusammengelegt werden. Das Schaffhauser Parlament ist von dieser Idee allerdings nicht angetan: Der Kantonsrat hat das Geschäft heute Morgen an die Regierung zurückspediert. Vor allem die SVP/EDU-Fraktion stimmte für die Rückweisung, vereinzelte Stimmen gab es aber auch aus der SP. AL und FDP hingegen wollten die Vorlage mehrheitlich durchbringen.

Stark umstritten war vor allem die Aufhebung des Übungsgeländes in Oberwiesen in Schleitheim. Aus Sicht der SVP und EDU würde mit dem Wegzug aus Schleitheim eine so schon strukturschwache Region weiter geschwächt, während in Beringen wertvolles Industrieland überbaut werde. Kritisiert wurde weiter, dass die Gemeinde Schleitheim gar nicht in die Pläne eingebunden gewesen sei. Die Fraktion forderte, dass Schleitheim noch einmal als möglicher Standort geprüft werden müsse. Aus Sicht vieler Ratslinken wiederum waren zu viele Punkte schlicht noch nicht geklärt. Unter anderem sei nicht klar, ob durch den Schritt gleichzeitig auch die Zahl der Feuerwehr-Organisationen im Kanton quasi durch die Hintertür reduziert werde. Unklar sei auch, wie viele Investitionen der letzten Jahre durch den Schritt vernichtet würden.

Mit 30 zu 20 Stimmen sprach sich der Rat dafür aus, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Diese wird in einer erweiterten Version unter anderem die Frage einer Folgenutzung der Parzelle in Schleitheim beantworten müssen und auch Kostenberechnungen zum Rückbau einfügen müssen. Laut Regierungsrat Martin Kessler wird es mindestens ein Jahr dauern, bis eine neue Vorlage verhandlungsreif sein wird.

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