Recht auf Betreuungsplatz ab einem Jahr

Saskia Baumgartner | 
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In Jestetten hat seit 2013 jedes Kind ab einem Jahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dafür muss die Gemeinde sorgen. Bild: Key

Im Herbst ist die Kinderbetreuung Thema zweier Abstimmungen im Kanton und in der Stadt Schaffhausen. Wie wird die Betreuung eigentlich bei unseren deutschen Nachbarn geregelt? Ein Blick nach Jestetten.

«7 to 7» – so heisst die Initiative der AL, die einen unentgeltlichen Anspruch auf Betreuung für alle Schulkinder bis zum Abschluss der Primarschule fordert – an Schultagen während zwölf Stunden. Im November soll im Kanton Schaffhausen darüber abgestimmt werden. Bereits im September gehen die Einwohner der Stadt Schaffhausen an die Urne, um über einen finanziellen Beitrag an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung für städtische Mitarbeitende abzustimmen.

Auch im benachbarten Jestetten hat sich in den letzten Jahren viel bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung getan. Seit 2013 besteht ein Gesetz, das einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres gewährt. Davor mussten nur Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt bereitgestellt werden. Mitunter auch aufgrund des Rechtsanspruchs ist das Aufnahmealter in den Kindergärten (in Deutschland ist das eine Bezeichnung für ein freiwilliges Betreuungsangebot für Drei- bis Siebenjährige) von Jestetten zuletzt stetig gesunken. Derzeit liegt dieses durchschnittlich bei zwei Jahren, sagt Bürgermeisterin Ira Sattler. «Wenn ein Angebot da ist und man sieht, dass es funktioniert, nehmen es mehr Leute in Anspruch», erklärt Sattler die Entwicklung.

Anders als in der Schweiz sind Kinder in Deutschland frühestens mit dem sechsten Lebensjahr schulpflichtig, wenn sie in die Grundschule eintreten. Der Kindergarten und auch die Kinderkrippe, in welcher Kinder unter drei Jahren betreut werden, ist nicht obligatorisch. Dennoch muss die öffentliche Hand dafür sorgen, dass genügend Betreuungsplätze vorhanden sind. «Die Gemeinden können diese Aufgabe auch einem Verband der freien Wohlfahrtspflege oder der Kirche übertragen – aber es ist eine öffentliche Aufgabe», sagt Sattler. In Deutschland gibt es zudem private Angebote wie etwa Tagesmütter und -väter.

In der Schweiz gibt es keinen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für nicht schulpflichtige Kinder. Neben öffentlichen gibt es auch viele private Krippen. Nehmen Eltern dort einen Platz für ihr Kind in Anspruch, werden die Kosten je nach deren Einkommen von der Gemeinde subventioniert.

Nachfrage in Jestetten steigt weiter

Die Gemeinde Jestetten hat die Betreuungsplätze für nicht schulpflichtige Kinder zuletzt stark ausgebaut. 2014 wurde der Homberg-Kindergarten mit sechs Gruppen neu eröffnet. Daneben gibt es zwei weitere Regelkindergärten mit insgesamt sechs weiteren Gruppen sowie einen Waldkindergarten.

Derzeit ist das Platzangebot in Jestetten bei den meisten Betreuungsformen gerade so ausreichend. In der Je­stetter Gemeinderatssitzung vom 6. Juli wurde festgehalten, dass die Nachfrage für Kinder unter zwei Jahren das Angebot an Plätzen aber deutlich übersteige. «Mittelfristig müssen wir uns daher mit einem Kindergartenneubau beschäftigen», sagt Bürgermeisterin Sattler. Auch angepasst werden müssen bald wohl die Öffnungszeiten der existierenden Kindergärten und -krippen. Mehrere Eltern haben im Rahmen einer Umfrage eine Verlängerung um eine Stunde am Abend gefordert. Derzeit haben die Kindergärten von 7 bis 17 Uhr geöffnet. In dieser Zeit können die Kinder zu Mittag essen – auch ein Angebot, das immer mehr gefragt ist, sagt Sattler.

Und wer zahlt all das? Gemäss Sattler machen die Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg 64 Prozent aus, 20 Prozent zahlen die Eltern, den Rest übernimmt die Gemeinde. «Die Gemeinde Jestetten zahlt für die Kinderbetreuung im Jahr zwischen 800 000 und 1 Millionen Euro, aber das ist gut investiertes Geld, das reut mich nicht», sagt Ira Sattler. Auch für die Infrastruktur kommt die Gemeinde auf – finanzschwache Gemeinden bekommen Investitionshilfen des Landes. Ein Kind über drei Jahren, das den ganzen Tag betreut wird, kostet die Eltern im Monat in Jestetten – die Tarife sind in jeder Gemeinde anders – zum Beispiel 142 Euro, das Mittagessen zusätzlich 3,70 Euro pro Tag. Für ein Kind unter zwei Jahren liegen die Kosten für die Betreuung bei 426 Euro. Attraktive Preise – auch für Schweizer. Ira Sattler sagt, dass man in einer Übergangsphase einmal einzelne Schweizer Kinder aufgenommen hat. Das sei aber schon lange nicht mehr der Fall. «Wir haben Jahr für Jahr 80 Anfragen von Eltern aus der Schweiz. Die lehnen wir allesamt ab», so die Bürgermeisterin.

Sattler hält die Betreuung von Kleinkindern bis zum Schuleintritt in Jestetten für optimal geregelt. Ausbaubedarf gebe es bei den Grundschulkindern, von denen viele nachmittags schulfrei hätten – was berufstätige Eltern ohne Verwandte in der Nähe vor ein Problem stelle. Jestetten hat hierfür 2010 freiwillig einen Hort eingerichtet. Im Jestetter Kinderhort gibt es 40 Plätze für die rund 230 Grundschulkinder – von 7 bis 17 Uhr, auch in der Ferienzeit. Derzeit sind alle Plätze belegt.

Doch es gibt noch eine andere Möglichkeit: die Ganztagesgrundschule, welche die Eltern nichts kostet. In Jestetten wurde letztes Jahr freiwillig eine solche eröffnet. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, doch die Landesregierung und der Bund drängen auf solche Tagesstrukturen. Sattler ist sich sicher: «In fünf Jahren gibt es nur noch Ganztagesgrundschulen.»

 

 

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