19-Jähriger für Faustschläge verurteilt

Daniel Jung | 
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Bild: Archiv

Im Januar 2016 war es an einer Party in Schaffhausen zu einer Keilerei gekommen. Gestern wurde einer der ­Beteiligten verurteilt.

Die Fäsenstaubhütte ist das Clubhaus des Turnvereins Herblingen und befindet sich an der Mühlentalstrasse in der Nähe des Logierhauses. Am 29. Januar 2016 fand in der Hütte ein Geburtstagsfest statt. «Es war eine Überraschungsparty für meine damalige Freundin», sagte der 19-jährige Beschuldigte gestern vor dem Schaffhauser Kantonsgericht.

An der Party floss reichlich Alkohol. Kurz vor 3 Uhr in der Nacht kam es dann zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Der Konflikt begann zunächst aber verbal: Eine Frau und ein Kollege des jungen Schweizers, der gestern vor Gericht stand, gerieten aneinander. Die Frau hatte den Mann aufgefordert, auf das Rauchen zu verzichten. In diesen Streit griff der Cousin der beteiligten jungen Frau schützend ein. Auf der Seite des Kollegen kamen zwei weitere Männer dazu, die letztlich zu dritt auf den Cousin einschlugen.

An einer anderen Stelle im Clubhaus wollte sich der 19-Jährige dem Geschehen nähern. Dabei wurde er jedoch von einem Freund des Cousins am Hals gepackt. Darauf schlug der 19-Jährige seinem Kontrahenten zweimal ins Gesicht. Gemäss Staatsanwaltschaft erlitt der Kontrahent Blutergüsse, Schwellungen und Kratzer. Der Cousin der Frau trug eine Schädelprellung, Kopfschmerzen und eine Rissquetschwunde am Kopf davon.

Vor Gericht zeigte sich der 19-Jährige gestern geständig. «Es war eine angespannte Stimmung in der Hütte und ich merkte, dass es langsam Zeit wird zu gehen», sagt er. Kurz bevor es zur Auseinandersetzung kam, wollte er seine Jacke holen und aufbrechen. Als er am Hals gepackt wurde, habe er gedacht, dass er angegriffen werde. Deshalb, und weil er bereits betrunken war, habe er sofort zugeschlagen. «Es ging alles sehr schnell», sagte der junge Mann. «Ich habe wohl zu schnell reagiert.» Der junge Mann hat kürzlich seine Berufslehre abgeschlossen und startet im Herbst ein Studium.

Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 700 Franken verurteilt. Weil dieser Strafbefehl jedoch angefochten wurde, kam es gestern zur Hauptverhandlung.

Freispruch beantragt

Dort beantragte der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Jens Onnen, einen Freispruch. Onnen kritisierte die Staatsanwaltschaft. Diese habe es unterlassen, die zwei unterschiedlichen Vorfälle im Clubhaus genügend präzise darzustellen und voneinander abzugrenzen. Weil das Opfer des 19-Jährigen gar keine Körperverletzung, sondern nur eine Tätlichkeit erlitten habe, sei die rechtliche Würdigung als Angriff unzutreffend. Für eine Verurteilung wegen Tätlichkeit fehle jedoch ein Strafantrag des Opfers, was wiederum einen Freispruch notwendig mache.

Entgegen der Verteidigung beurteilte Einzelrichterin Nicole Heingärtner die beiden Auseinandersetzungen aber nicht als separate Vorfälle, sondern als ein zusammenhängendes Ereignis. «Den zweiten Vorfall hätte es ohne den ersten nicht gegeben», sagte sie. Beide Ereignisse lagen zeitlich und räumlich sehr nah beieinander. Die Richterin verurteilte den 19-Jährigen jedoch nicht für einen Angriff, sondern für Raufhandel. «Diese Tat hätte nicht passieren dürfen», sagte sie, «sie darf aber auch nicht überbewertet werden.» Heingärtner reduzierte sowohl die bedingte Geldstrafe wie auch die Busse leicht. Der Mann wurde zu bedingten 60 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Weil der Verurteilte nun aber eine höhere Staatsgebühr und zusätzlich noch Anwaltskosten tragen muss, erreichte er gestern keine finanzielle Verbesserung.

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