Rielasinger Discounter akzeptierte keine Pfandflaschen – nun hat ihn das Gericht dafür verurteilt

Lucas Blumer | 
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Künftig können Pfandflaschen auch im Non-Food-Discounter Action in Rielasingen zurückgegeben werden. Symbolbild: Apple Maps

Unweit der Grenze hat eine Action-Filiale keine Pfandflaschen zurückgenommen. Dies ist gesetzeswidrig, urteilt das Landgericht Düsseldorf. Nun wolle man in Rielasingen Massnahmen ergreifen.

In der Grenzregion haben Pfandflaschen zu einem Gerichtsfall geführt: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe bei Testkäufen in drei Filialen des Non-Food-Discounters Action festgestellt, dass Pfandflaschen nicht zurückgegeben werden könnten, wie der Verein in einer Medienmitteilung schreibt. Die betroffenen Filialen standen im grenznahen Rielasingen wie auch in Berlin. Deshalb hat die DUH Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht, das nun ein Urteil gefällt hat.

Das Landgericht Düsseldorf gab der DUH Recht und verurteilte Action dazu, die vorgeschriebene Rücknahme von Pfandflaschen einzuhalten. Künftig können also die 25 Cent Pfand auch in der Rielasinger Filiale zurückgefordert werden.

Action bestreitet, sich nicht grundsätzlich an das Pfandsystem zu halten und spricht von Einzelfällen. «Action hält sich an das Pfandsystem für Einweg-Getränkebehälter», erklärt ein Unternehmenssprecher gegenüber dem «Südkurier». Leider seien diese Regelungen in drei Einzelfällen nicht korrekt umgesetzt worden. «Wir akzeptieren die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf», so der Sprecher.

Weil das Unternehmen dies sehr ernst nehme, würde es nun Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der korrekte Rückgabe- und Erstattungsprozess eingehalten werde.

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