Nach Urteil des Obergerichts: Mordfall Barchetsee geht vor Bundesgericht

Über 17 Jahren beschäftigte der Mordfall Barchetsee die Justiz. Nun geht es weiter: Wie der Verteidiger des Hauptverdächtigen aus Schaffhausen angekündigt hat, ziehen sie das Urteil des Thurgauer Obergerichts an das Bundesgericht weiter.
Der Fall Barchetsee beschäftigt bald das Bundesgericht: Im März dieses Jahres hat das Thurgauer Obergericht einen gebürtigen Tunesier, der in Schaffhausen wohnhaft war und ein Restaurant betrieb, des Mordes an einem 27-jährigen Ägypter schuldig gesprochen und zu 17 Jahren Haft verurteilt. Zwei Jahre mehr, als im März 2024 bereits das Bezirksgericht Frauenfeld gesprochen hatte. Der Schaffhauser habe sein Opfer mit vier Schüssen getötet, an ein Betonelement gefesselt und im Barchetsee versenkt, ist das Gericht überzeugt. Nun wird der Fall weitergezogen, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet.
Massgeblich für dieses Urteil verantwortlich sind die Berichte von zwei verdeckten Ermittlern, die sich mit dem Schaffhauser angefreundet haben. Ihnen habe der Angeklagte die Tat unvermittelt gestanden.
Verteidiger plädiert auf Freispruch
Der Verteidiger des Angeklagten, Markus Oertle, sieht die Sache – kaum überraschend – deutlich anders: Sein Mandant sei unschuldig und habe nichts mit dem Mord zu tun. Sein Geständnis gegenüber den verdeckten Ermittlern sei nichts weiter als eine wilde Geschichte, die er ihnen aufgetischt habe. Ausserdem falle die Anklage der Staatsanwaltschaft in sich zusammen, da das Bezirksgericht Frauenfeld im März 2024 den vermeintlichen Komplizen des Schaffhausers freigesprochen hat.
In der Anklageschrift wird vermutet, dass der Schaffhauser und sein Komplize von der mittlerweile verstorbenen Ehefrau des Mordopfers angeheuert wurden, ihren Mann zu töten. Da aber weder der Ehefrau noch seinem vermeintlichen Komplizen eine Schuld nachgewiesen werden konnte, müsse daraus folgen, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft unzureichend sei und sein Mandant deshalb freigesprochen werden müsse, so Oertle. Deshalb ziehen er und sein Mandant den Fall weiter vor die nächste Instanz, das Bundesgericht.
Explizites Täterwissen geäussert
Das Obergericht argumentierte in seinem Urteil allerdings, dass diese Umstände nichts an der Beweislast gegen den Angeklagten ändere. So habe er gegenüber den verdeckten Ermittlern explizites Täterwissen geäussert, wie beispielsweise die Anzahl an Schüssen und das Kaliber der Pistole, mit welcher der Ägypter getötet wurde. Auch hätte der Angeklagte irgendeinen anderen Komplizen gehabt haben können, als den Mann, den das Bezirksgericht Frauenfeld freigesprochen hat.
Die Aussagen des Mannes decken sich ausserdem grösstenteils mit den Erkenntnissen des rechtsmedizinischen Instituts, weshalb das Obergericht keinen Zweifel an der Schuld des Schaffhausers habe. Er habe sich vom Opfer «verarscht» gefühlt, unter anderem weil das Opfer ihm Geld schuldete und dieses nie zurückgezahlt habe. Der Angeklagte habe den Ägypter in den Wald gelockt und ihn, als er bereits angeschossen am Boden lag, mit einem Kopfschuss regelrecht exekutiert, schreibt das Obergericht: «grausam und kaltblütig».
Das Obergericht stuft die Tat als «verabscheuenswürdig» ein. Die Strafe sei deshalb im oberen Strafrahmen anzusiedeln, weshalb das Obergericht die Freiheitsstrafe des Bezirksgerichts Frauenfeld um zwei Jahre auf insgesamt 17 Jahre erhöht hat.