So sparen Pendlerinnen und Pendler Steuern

Pendeln Sie zur Arbeit? Was viele vergessen: Beruflich bedingte Fahrkosten können steuerlich geltend gemacht werden. Mit diesen fünf Tipps können Pendlerinnen und Pendler ihre Steuerlast reduzieren.
Da die Steuern in Schaffhausen kürzlich gesenkt wurden, profitieren Pendlerinnen und Pendler von einer allgemeinen Steuererleichterung – zusätzliche Pendlerabzüge führen dann zu einer noch geringeren Steuerbelastung. So machen Sie es richtig:
1. Berufsauslagen für den Arbeitsweg abziehen
Wer täglich pendelt, kann die Kosten für den Arbeitsweg als Berufsauslagen abziehen. Das gilt sowohl für Autofahrten, öffentliche Verkehrsmittel als auch für gemischte Wege mit Zug und Auto. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Abzüge meist kantonal geregelt sind. Im Kanton Schaffhausen gelten dafür spezifische Ansätze und Maximalbeträge.
Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) ist auf Bundesebene ausserdem der maximale Abzug auf 3000 Franken begrenzt.
2. Welche Kosten sind abzugsfähig?
ÖV-Abos (zum Beispiel SBB Generalabonnement, Halbtax oder Streckenabo) und Kilometerpauschalen für Autofahren dürfen abgezogen werden. Letzteres gilt, wenn keine zumutbaren ÖV-Verbindungen vorhanden sind. Ebenfalls abzugsfähig sind die Parkgebühren am Arbeitsort, sofern diese zwingend notwendig sind und nicht vom Arbeitgeber bezahlt werden. Teilweise wird auch ein Pauschalbetrag für den Fussweg oder die Velofahrt zur Arbeitsstelle anerkannt.

3. So optimieren Sie den Pendlerabzug
Prüfen Sie, ob der Arbeitsweg optimal eingereicht wurde, denn manchmal wird die kürzeste statt der schnellsten Strecke berücksichtigt. Nutzen Sie sowohl Auto als auch den Zug? Vergessen Sie nicht, Ihre Fahrkosten mit den nötigen Belegen nachzuweisen – etwa mit Abo-Bestätigungen, Monatsübersichten oder App-Nachweisen. Einzelne Billette müssen nicht zwingend gesammelt werden, sofern Sie die Kosten plausibel und nachvollziehbar dokumentieren können.
Schichtarbeitende oder Personen mit sehr frühen oder späten Arbeitszeiten können zudem oft höhere Kosten geltend machen, wenn der Weg mit dem ÖV nicht möglich ist. Achten Sie stets darauf, Nachweise zu führen: Fahrpläne, Bestätigungen vom Arbeitgeber und Belege von Abonnements.
4. Alternative: Steuerreduktion durch Homeoffice und weniger Pendeln
Arbeiten Sie an mehreren Tagen im Homeoffice, wirkt sich das auch auf den Pendlerabzug aus – denn nur die effektiven Arbeitstage am Arbeitsort sind abzugsfähig. Entsprechend reduziert sich der Pendlerabzug anteilig. Für die Tage im Homeoffice besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Teil der Homeoffice-Kosten steuerlich geltend zu machen. Abzugsfähig sind beispielsweise anteilige Miet- oder Nebenkosten für ein separates Arbeitszimmer, das ausschliesslich beruflich genutzt wird. Voraussetzung ist in der Regel eine Bestätigung des Arbeitgebers zur Homeoffice-Regelung sowie ein nachvollziehbarer Nachweis der geltend gemachten Kosten. Sowohl die Fahrkosten als auch mögliche Homeoffice-Kosten werden in der Steuererklärung unter der Rubrik Berufsauslagen erfasst.
5. Sonderfall Wochenaufenthalter
Wer aus beruflichen Gründen während der Woche woanders wohnt und am Wochenende heimfährt, kann Kosten für Wochenaufenthalt und Heimreisen abziehen. Abzugsfähig sind dabei die Miete oder Untermiete der Zweitunterkunft sowie in der Regel eine Heimfahrt pro Woche. Nutzen Sie den öffentlichen Verkehr, können die Ticketkosten abgezogen werden. Bei Fahrten mit dem Auto ist eine Kilometerpauschale anrechenbar – vorausgesetzt, Sie legen eine entsprechende Begründung bei.
Das Steueramt Schaffhausen verlangt für die Anerkennung dieser Abzüge eine nachvollziehbare Begründung der Notwendigkeit des Wochenaufenthalts, beispielsweise aufgrund einer langen Pendeldistanz oder spezifischer Arbeitszeiten. Zudem ist eine Bestätigung über bestehende familiäre oder soziale Bindungen am Hauptwohnsitz erforderlich. Bitte reichen Sie auch Nachweise über die angefallenen Kosten ein – etwa in Form von Mietverträgen, Fahrkarten oder Quittungen.