Digitale Steuerunterlagen und Umsetzung der Pflegeinitative: Das ändert sich 2025 in den Gesetzen des Kantons

Nur noch ein Betreibungsamt im Kanton, die Pflegeinitiative sorgt für ein erstes neues Gesetz und Bauern erhalten mehr Familienzulagen: Das und mehr ändert sich auf den Jahreswechsel in der Schaffhauser Gesetzgebung.
Änderungen am Steuergesetz
Neu können Steuererklärungen digital eingereicht werden. Die elektronische Bestätigung gilt dabei genauso wie die persönliche Unterschrift. Auch die Behörden können dem Steuerzahler ihre Mitteilungen künftig digital zustellen, sofern dieser damit einverstanden ist.
Weiter werden künftig auch Mitgliederbeiträge als abzugsfähige Zuwendungen an steuerbefreite juristische Personen anerkannt sowie die Regelung zur Bewertung nicht kotierter Wertpapiere für die Vermögenssteuer aufgehoben.
Mehr Familien- und Sozialzulagen für Landwirte
Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden auf die Höhe der nicht-landwirtschaftlichen Zulagen aufgestockt. Heisst: Die Kinderzulagen steigen auf 230 Franken, die Ausbildungszulagen auf 290 Franken.
Pflegeinitiative zeigt erste Wirkung
Mit dem «Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege» wird die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt. Das Einführungsgesetz sieht eine Förderung der Ausbildung von Pflegefachpersonen über einen Zeitraum von acht Jahren vor. Indem Pflegeeinrichtungen mehr Praktikumsplätze zur Verfügung stehen und der Kanton das Berufsbildungszentrum (BBZ) und die Betriebe finanziell unterstützt, sollen mehr Studierende für eine Ausbildung Pflege FH/HF gewonnen werden.
Die Studierenden sollen in Schule und Praxis unterstützt und die Schnittstellen zwischen Schule und Praxis verbessert werden. Zusätzlich können Studierende auf Stufe Pflege FH/HF unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung beantragen. Daneben wurde eine Ausbildungsverpflichtung für die Ausbildung von Pflegefachpersonen FH/HF eingeführt.
Neue Rechtsgrundlage für Fachstelle gegen potenziell schwere, zielgerichtete Gewalt
Der Kanton schafft eine neue Rechtsgrundlage für das Bedrohungsmanagement. Mit dem Begriff ist «ein standardisiertes Vorgehen zur Verhinderung von zielgerichteter Gewalt durch interdisziplinäre Einschätzung von Risiko- und Schutzfaktoren und bedarfsorientierte Unterstützung von Gefährdenden und Gefährdeten» gemeint.
Das Bedrohungsmanagement ist als Fachstelle der Schaffhauser Polizei ausgestaltet und auf potenziell schwere, zielgerichtete Gewalt beschränkt. Die Fachstelle wird nur präventiv tätig sein. Anders als bisher soll sie nicht nur dem Schutz von Ämtern und Behörden dienen, sondern alle im Kanton Schaffhausen ansässigen Personen schützen.
Nur noch ein Betreibungsamt
Die Regionalstelle Klettgau wird geschlossen. Ab Anfang 2025 werden alle Aufgaben im Betreibungswesen vom Hauptsitz in der Stadt Schaffhausen aus wahrgenommen.
Die ehemaligen Regionalstellen Stein und Reiat wurden auf Anfang 2024 aufgehoben. Die Leitungsposition der Regionalstelle Klettgau war in den letzten Monaten unbesetzt und es konnte keine Nachfolge gefunden werden.